Der geplante Kahlschlag beim Informationsfreiheitsgesetz (IFG) des Bundes stößt auf erbitterten Widerstand der Kontrollbehörden. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten (IFK) hat die Pläne der Bundesregierung, den Zugang zu Verwaltungsinformationen massiv zu beschränken, mit aller Deutlichkeit zurückgewiesen. Aus Sicht des Gremiums kommt die angekündigte Abkehr von einem voraussetzungslosen Anspruch einer faktischen Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene gleich. Statt des im Koalitionsvertrag versprochenen Mehrwerts drohe ein Rückschritt in die Ära des verschlossenen Obrigkeitswissens.

Informationsfreiheit sei keine lästige Pflichtaufgabe, sondern eine historische Errungenschaft, betont die IFK in ihrer Stellungnahme. Es gehe darum, staatliches Handeln kontrollierbar zu machen. Angesichts des wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Organisationen wäre es das falsche Signal, die Kontrollrechte der Bürger zu beschneiden. Vertrauen in die Verwaltung und die Akzeptanz der freiheitlichen Demokratie basierten im Kern auf Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

Hohe Hürden und pauschale Ausnahmen

Stein des Anstoßes ist ein Beschluss des Koalitionsausschusses. Er sieht vor, die Hürden für den Informationszugang im Bund drastisch anzuheben. Künftig soll ein Auskunftsanspruch von einem „berechtigten Interesse“ abhängen, was das bisherige Prinzip auf den Kopf stellen würde. Die Regelungen griffen auch nur noch, wenn keine anderen Informationsrechte bestünden. Antragsberechtigt sollen allein hierzulande lebende deutsche Staatsbürger oder EU-Bürger sein – bei steigenden Gebühren. Ganze Sektoren wie kritische Infrastrukturen oder die Forschung würden pauschal aus dem Gesetz gestrichen, statt Risiken im Einzelfall zu prüfen.