Die Bundesregierung hat angesichts der russischen Bedrohung eine weitreichende Reform der deutschen Geheimdienste auf den Weg gebracht. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) sollen künftig etwa aktive Eingriffe zur Bekämpfung von Angreifern erlaubt werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervorgeht. Erstmals sollen die Dienste etwa die Infrastruktur von Angreifern stören oder gezielt Falschinformationen verbreiten können.Mit den neuen Rechten sollen die Dienste künftig nicht mehr nur aufklären, sondern bei besonderen Bedrohungen auch verdeckt eingreifen dürfen. Insbesondere im Cyberraum sollen die Fähigkeiten erweitert werden.So sollen die Dienste unter engen Voraussetzungen auch auf informationstechnische Systeme von Angreifern zugreifen dürfen, um deren Infrastruktur und Vorgehen aufzuklären. Die neuen, abgestuften Befugnisse werden an ebenfalls neue Bedrohungskategorien wie „erheblich beobachtungsbedürftig“ oder „besonders erheblich beobachtungsbedürftig“ geknüpft.Neu geregelt wird auch der Einsatz von Staatstrojanern zur Online-Durchsuchung und zur Überwachung der Telekommunikation an der Quelle (Quellen-TKÜ). Zudem werden die Regeln für den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Leuten) detaillierter gefasst. Ausnahmen sollen künftig etwa den Einsatz von Minderjährigen ab 16 Jahren zur Aufklärung schwerster Bedrohungen ermöglichen.Hintergrund der Reform sind mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber eine präzisere Regelung der Befugnisse und der Kontrolle der Dienste aufgegeben hatte. Die Regierung verweist zudem auf eine verschärfte Sicherheitslage, besonders durch Cyberangriffe und hybride Einflussnahme aus dem Ausland.Als Gegengewicht soll die Kontrolle über die Dienste neu geordnet und gestärkt werden. Geplant ist die Schaffung eines neuen Unabhängigen Kontrollrates (UKRat) als oberste Bundesbehörde. Dieser soll die Aufgaben der bisherigen G10-Kommission zur Genehmigung von Abhörmaßnahmen sowie die datenschutzrechtliche Kontrolle der operativen Tätigkeiten übernehmen. Ein mit Richtern besetztes Gremium innerhalb des Rates muss besonders eingriffsintensive Maßnahmen künftig vorab genehmigen. (Reuters)
Neue Regeln für BND und Verfassungsschutz: Regierung will Geheimdienst-Befugnisse massiv ausweiten
Gegnerische Infrastruktur stören, Falschinformationen verbreiten und sogar schon 16-Jährige als Informanten anheuern: All das sollen deutsche Nachrichtendienste bald tun dürfen.











