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Sicherheit: Bekommt der Bundesnachrichtendienst eine Lizenz zum Töten? Die Bundesregierung will ihre Geheimdienste angesichts der russischen Bedrohung deutlich stärken. Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium enthält brisante Details.

Dietmar Neuerer 06.07.2026 - 21:05 Uhr Artikel anhörenDer Auslandsnachrichtendienst Deutschlands soll künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern in bestimmten Bedrohungslagen auch aktiv eingreifen dürfen. Foto: imago images/Jürgen RitterBesonders heikel ist eine Passage zum Auslandsnachrichtendienst BND. Demnach soll er nicht mehr nur Informationen sammeln. Befugt seien die Agenten auch „zu solchen Maßnahmen, die geeignet sind, die gegnerischen Angriffsfähigkeiten zu schwächen“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Und weiter: „Dies beinhaltet auch das unmittelbare Einwirken durch den Bundesnachrichtendienst, in Ansehung der vorliegenden Lage nötigenfalls auch mit kinetischen Mitteln.“Mit der Formulierung „kinetische Mittel“ eröffnet der Entwurf die Möglichkeit, dass der BND unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur nachrichtendienstlich oder mit Cybermaßnahmen tätig wird, sondern auch physische Gewalt anwenden könnte. Wenn Geheimdienste wie die CIA oder der Mossad kinetische Mittel einsetzen, meinen sie in der Regel gezielte Tötungen, eine Praxis, die oft auch als Lizenz zum Töten bezeichnet wird.Was der Gesetzgeber in diesem Fall konkret darunter versteht, ob damit auch eine „Lizenz zum Töten“ gemeint sein könnte, bleibt im Entwurf allerdings offen. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige FREITAG® Immobilien FREITAG® Immobilien – Ihr Makler und Gutachter für München & Starnberg Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt