Deutschland hat viele Nachrichtendienste, 19 insgesamt, aber viel dürfen sie nicht. Das soll sich nun auf einen Schlag ändern. Dieser Tage wird eine grundlegende Reform des Bundesnachrichtendiensts (BND) und des Bundesamts für Verfassungsschutz auf den Weg gebracht, die mit einer jahrzehntealten Tradition bricht: Künftig sollen deutsche Dienste nicht mehr nur Informationen sammeln, im Grunde also passiv agieren – sondern sie sollen aktiv ins Geschehen eingreifen und gegen Gegner vorgehen können. Das ist ein Paradigmenwechsel.Das Bundesinnenministerium unter Alexander Dobrindt (CSU) hat kürzlich einen Referentenentwurf für die Reform vorgelegt. Er ist 700 Seiten lang, weil der Minister, aber auch Innenpolitiker der schwarz-roten Koalition und der Grünen eine gemeinsame und damit zügigere Reform von BND und Verfassungsschutz verlangt hatten. Außerdem hatte das Bundesverfassungsgericht zumindest für den BND eine gesetzliche Klarstellung bis Ende des Jahres verlangt. Noch im Sommer soll das Kabinett den Entwurf beschließen. Dann beginnt das parlamentarische Verfahren – und es wird spannend zu beobachten sein, ob die Koalition die zum Teil sehr weitgehenden Befugnisse, die die Dienste bekommen sollen, mittragen wird.Der BND soll, so steht es im Gesetzentwurf, künftig nicht nur Informationen sammeln, sondern auch zu solchen Maßnahmen befugt sein, „die geeignet sind, die gegnerischen Angriffsmöglichkeiten zu schwächen“. Diese „erweiterten nachrichtendienstlichen Maßnahmen“ dürfen vom BND nur gegen eine „fremde Macht“ gerichtet werden, die für die Gefährdungslage verantwortlich ist. Bestimmte Länder werden in dem Gesetzentwurf nicht aufgeführt, aber es ist klar, dass Deutschland seit Jahren Attacken vor allem aus Russland, China und Iran ausgesetzt ist. Dabei stellen hybride Bedrohungen, etwa Cyberangriffe, Deutschland und seine Dienste bislang vor Schwierigkeiten, weil auf diese Angriffe unterhalb der Schwelle von kriegerischen Handlungen im klassischen Sinne bislang kaum Reaktionsmöglichkeiten bestanden.Der neue BND-Präsident hat große PläneUnter engen Voraussetzungen soll der BND also künftig etwa Folgendes machen dürfen: Datenverkehr umleiten, digitale Kommunikationswege unterbrechen, Schadsoftware manipulieren, gespeicherte Daten verfälschen – wenn dadurch eine erhebliche Gefahr abgewehrt werden kann. Das geht in die Richtung einer aktiven Cyberabwehr, Stichwort „Hackback“. Darüber ist lange diskutiert worden. Nun sollen die deutschen Sicherheitsbehörden nicht mehr nur einem Angriff ausgeliefert sein, sondern zurückschlagen können, die angreifenden Systeme auch zerstören dürfen – so der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt und sich die Maßnahmen nicht gezielt gegen Leib und Leben richten.Aber an einer Stelle ist sogar verklausuliert von „kinetischen Mitteln“ die Rede, worunter physische Gewalt bis hin zu gezielten Tötungen zu verstehen sind. Die sollen aber nur im Verteidigungsfall für den BND eine Möglichkeit sein.BND-Chef Martin Jäger im S eptember in BerlindpaDass die Dienste eine neue Gestalt bekommen sollen, war absehbar. Martin Jäger, der neue BND-Präsident, sagte kürzlich, der Auslandsgeheimdienst müsse gezielt Risiken eingehen und suchen. Man müsse Moskau zeigen, „dass wir in der Lage sind, sehr ähnliche Dinge zu tun, damit auch die andere Seite den Schmerz spürt“. Wie soll das kontrolliert werden?Dazu soll der Unabhängige Kontrollrat (UKR), der schon jetzt die technischen Maßnahmen des BND kontrolliert, gestärkt werden. Der UKR ist eine oberste Bundesbehörde, in ihm sitzen ehemalige Richter mit langjähriger Erfahrung an Bundesgerichten. Künftig soll der UKR immer prüfen, ob die im In- und Ausland erhobenen personenbezogenen Daten rechtmäßig verarbeitet werden. Wobei bei „Gefahr im Verzug“ der BND sofort tätig werden darf und der UKR nur nachträglich innerhalb von drei Werktagen berät. Sollte er sie dann nicht genehmigen, muss die Maßnahme beendet werden.Keine körperliche GewaltBesonders relevant für deutsche Staatsbürger sind die Dinge, die der Verfassungsschutz künftig dürfen soll. Sinan Selen, der Präsident der Behörde, kündigte an, sein Haus zu einem „Abwehrdienst“ auszubauen. Im Gesetzentwurf ist harmlos von „Schutzmaßnahmen“ die Rede. Die haben aber weitreichende Folgen. Der Verfassungsschutz soll künftig Gegenstände manipulieren können, „die für die Bedrohung gegenwärtig oder absehbar eingesetzt werden“.Die Behörde kann sich in Smartphones der Bürger einklinken, kann Chats mitlesen, Datenströme umleiten oder kappen und übertragene Inhalte verändern. Außerdem soll der Verfassungsschutz „falsche Informationen für Beteiligte“ bereitstellen und Informationen löschen oder verfälschen dürfen. Die Behörde kann also hacken, Server lahmlegen oder mit Falschinformationen Verwirrung stiften. Von Unternehmen, etwa von Telekommunikationsanbietern und Plattformbetreibern, soll der Verfassungsschutz einfacher Auskünfte verlangen können.Sinan Selen, Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Ende Juni in BerlindpaAuch sogenannte Tatmittel wie Waffen oder IT-Geräte sollen manipuliert und unschädlich gemacht werden können. Es gibt aber Einschränkungen: Der Staat soll das nur dann dürfen, wenn staatliche Angreifer oder terroristische Bedrohungen abgewehrt werden müssen, und nur dann, wenn die „umgehende Einwirkung“ notwendig ist. Also auch nur dann, wenn die Polizei, in deren Aufgabenspektrum die Maßnahmen eigentlich fallen, nicht schnell genug tätig werden kann. Und wie beim BND gilt: Die Mitarbeiter des Verfassungsschutzes dürfen keine körperliche Gewalt gegen Menschen einsetzen.Künstliche Intelligenz soll an vielen Stellen künftig zum Einsatz kommen, um etwa Bewegungs- und Verhaltensprofile zu erstellen. Für den Einsatz solcher automatisierter Auswertungen soll es aber besondere Qualitätsanforderungen geben.Auch wenn das Bundesinnenministerium nicht plant, das Trennungsgebot anzutasten, verschiebt sich durch das geplante Gesetz etwas in der bislang strikten Trennung zwischen Nachrichtendiensten und Polizei. Bisher war es tabu, diese grundsätzlichen Dinge in der deutschen Sicherheitsarchitektur zu verändern. Doch die politische Großwetterlage macht es nun möglich.CDU/CSU, SPD und Grüne bemängeln seit Jahren, dass die deutschen Dienste, die nicht ohne Grund Nachrichten- und nicht wie im Ausland Geheimdienste heißen, nicht mehr angemessen auf die aktuellen Bedrohungen reagieren können. Über die konkrete Ausgestaltung dürfte es nach der Sommerpause aber noch einige Diskussionen im Bundestag geben.