Nehmen wir einmal an, ich wäre ein böser russischer oder chinesischer Spion, der herausfinden will, wo Deutschland seine Schwachstellen hat, die man im Falle eines bewaffneten Konflikts ausnutzen kann: wo sich wichtige Kabel kreuzen, die man kappen und damit ganze Stadtviertel, Kasernen, Ministerien oder die Bahn stilllegen kann, was die Bundespolizei mit wie viel Personal wann und wie überwacht und was nicht, mit wem der BND zusammenarbeitet und mit wem nicht.
Wenn ich das wissen will und nicht mit einem tief ins Gesicht gezogenen Schlapphut vor der BND-Zentrale kampieren oder V-Laute in der Bundespolizei und beim Bahnpersonal anwerben will, kann ich auch einfach eine Anfrage nach dem Bundes-Informationsfreiheitsgesetz (BuIFG) stellen. Und schon liefert mir die Bundesregierung das, was ich wissen will, frei Haus, ohne dass ich mich dabei irgendeiner Gefahr aussetze.
007 müsste nicht mehr durch Casinos ziehen
Denn nach diesem Gesetz muss mir die Bundesregierung antworten und wenn sie das nicht will oder kann, muss sie das begründen und ich kann vor Gericht ziehen und dagegen klagen. Wäre 007 in Deutschland aktiv, müsste er sich nicht sinnlos mit irgendwelchen finsteren Gestalten durch Fünf-Sterne-Hotels, Casinos oder antike Paläste prügeln, er müsste keine Botschaften in Trümmer legen um an geheime Erkenntnisse zu kommen. Er bräuchte nur einen mittelmäßig begabten Anwalt. Und das kann ja wohl nicht sein.




