Es gibt eine Behörde, die observieren, durchsuchen und festnehmen darf: die Polizei. Warum sollten nun auch BND und Verfassungsschutz mitmischen?
Steht mit seinen Plänen in der Kritik von vielen: Alexander Dobrindt (CSU), Bundesinnenminister
Hendrik Schmidt/dpa
E s ist ja nicht so, als gäbe es keine Gründe für eine Geheimdienstreform, wie sie die Bundesregierung am Mittwochmittag beschließen will. Man muss nur in die Ukraine schauen, wo es nicht etwa europäische Geheimdiensterkenntnisse sind, die den Abwehrkampf ermöglichen, sondern immer noch die der amerikanischen CIA. Oder ins deutsche Inland, wo nach jedem vereitelten Anschlag früher oder später öffentlich wird, dass es nicht BND oder Verfassungsschutz waren, die selbst die entscheidenden Informationen gesammelt hatten, sondern dass ein Tipp von einem ausländischen Partnerdienst kam.
Nur: Der Gesetzentwurf, der das nun ändern soll, schießt weit übers Ziel hinaus und eröffnet gefährliche neue Möglichkeiten. Weitestgehend sinnvoll sind die Pläne noch dort, wo es ums Ausland geht. Im Angesicht russischer Aggression braucht es einen BND, der nicht nur beobachten, sondern auch aktiv eingreifen kann, etwa durch Hacks oder Sabotage-Aktionen. Aber dass der BND künftig auch im Inland tätig werden kann und er zusammen mit dem Verfassungsschutz auch hier „aktive Maßnahmen“ ausführen darf, ist ein Fehler.













