Ständemehr bei den EU-Verträgen? Der Bundesrat zerlegt die Kompass-InitiativeZu spät, zu schwammig: Die Initiative für ein Ständemehr beim Paket Schweiz – EU weist laut dem Bundesrat grobe Mängel auf. Er bestreitet, dass sie rückwirkend eine zweite Abstimmung erzwingen würde – und wenn, dann gäbe es ein weiteres Problem.13.08.2026, 11.00 Uhr5 LeseminutenUnter der Kuppel des Bundeshauses wird heftig darüber debattiert, ob es für die neuen Verträge mit der EU ein Ständemehr braucht.Peter Klaunzer / KeystoneWohl noch selten hat der Bundesrat eine Volksinitiative so zerzaust wie diese. In seiner Botschaft zur Kompass-Initiative, die für die neuen EU-Verträge ein Ständemehr erzwingen will, lässt er kein gutes Haar an dem Begehren. Am Donnerstag wurde das Papier veröffentlicht. Auf 50 Seiten zerlegen die Juristen des Bundes den Initiativtext in dessen Einzelteile, bis kaum noch etwas übrig bleibt ausser vielen Fragen. Damit es sicher alle mitbekommen, wird an zwölf Stellen erwähnt, wie «unklar» der Text formuliert sei.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Das ist schwere Kost, mitunter aber auch unfreiwillig komisch. Die Botschaft enthält Sätze, die man spontan auch nicht als sehr klar bezeichnen würde. Zum Beispiel:«Gemäss Artikel 46 Absatz 1 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge kann sich ein Staat nicht darauf berufen, dass seine Zustimmung, durch einen Vertrag gebunden zu sein, unter Verletzung einer Bestimmung seines innerstaatlichen Rechts über die Zuständigkeit zum Abschluss von Verträgen ausgedrückt wurde und daher ungültig sei.»Das Sprachungetüm betrifft just die entscheidende Frage: Was passiert, wenn zuerst die neuen bilateralen Abkommen in einer Abstimmung ohne Ständemehr angenommen werden, danach aber auch die Kompass-Initiative eine Mehrheit findet? Rein zeitlich ist dieses Szenario realistisch. Die Abstimmung über die Verträge dürfte 2028 stattfinden. Bei der Initiative kommt es darauf an, wie rasch das Parlament vorwärtsmacht. Sie wird aber wegen der Abstimmungstermine und der Wahlen kaum vor dem EU-Paket an die Urne kommen.Höhere Hürden für StaatsverträgeWas also würde die nachträgliche Annahme der Kompass-Initiative bewirken? Die Antwort ist weniger klar, als es den Initianten um die Besitzer der Beteiligungsgesellschaft Partners Group lieb wäre. Sie verfolgen im Kern zwei Ziele: Das obligatorische Referendum bei Staatsverträgen soll grundsätzlich ausgeweitet werden. Insbesondere soll es auch bei den neuen EU-Verträgen zur Anwendung kommen. Alle Abkommen, die eine Rechtsübernahme vorsehen, müssten künftig dem doppelten Mehr von Volk und Ständen unterstehen.Damit wären die politischen Hürden deutlich höher als heute. Geht man von den bisherigen Europa-Abstimmungen aus, dürfte das notwendige Quorum eher bei 55 statt 50 Prozent Ja-Stimmen liegen. Zum Beispiel wären die Bilateralen II 2005 trotz einer Zustimmung von 54,6 Prozent gescheitert, wenn sie dem Ständemehr unterstellt worden wären.Der Bundesrat betont denn auch, dass die Kompass-Initiative entgegen der Argumentation ihrer Urheber nicht generell den Einfluss der Stimmberechtigten in der Aussenpolitik erhöhen würde. Vielmehr würde sie spezifisch den Stimmberechtigten von kleineren Kantonen mehr Macht verschaffen. Sie hätten vermehrt die Möglichkeit, via Ständemehr eine Sperrminorität zu bilden und das Volksmehr zu übersteuern.Bundesrat geht nicht von einer Rückwirkung ausSo klar die Ziele der Kompass-Initiative sind, so ungewiss ist ihre Wirkung. Das erste Problem besteht darin, dass sie eigentlich zu spät eingereicht worden ist. Um sicherzustellen, dass sie vor den neuen EU-Verträgen an die Urne kommt, hätte dies deutlich früher geschehen müssen.Jetzt hängt alles davon ab, was das Parlament in den anstehenden Debatten über die EU-Verträge entscheidet. Falls es sie dem Ständemehr unterstellt, dürfte die Kompass-Initiative zurückgezogen werden. Spannend wird es, wenn sich stattdessen der Bundesrat durchsetzt, und für die Verträge einzig das Volksmehr verlangt wird.Werden die Abkommen in einer solchen Abstimmung angenommen, könnte einige Monate später die Kompass-Initiative an die Urne kommen. Findet sie ebenfalls eine Mehrheit, greift aus Sicht ihrer Erfinder die Übergangsbestimmung des Initiativtexts: Die Abstimmung müsste wiederholt werden – dieses Mal mit Ständemehr.Hier offenbart sich jedoch das zweite Problem der Initiative, zumindest gemäss der Argumentation des Bundesrats: Der Text ist zu ungenau formuliert, um verbindlich eine erneute Abstimmung durchzusetzen. Die Juristen des Bundes widersprechen der Annahme, dass die Übergangsbestimmung zwingend eine Rückwirkung entfalten würde. Eine solche sei staatsrechtlich derart problematisch, dass sie klar verankert und geregelt sein müsste.Tatsächlich sind aber im Initiativtext keinerlei genaue Anweisungen zu finden, was im Fall eines Widerspruchs zu tun ist. Weder sagt er, dass die erste Abstimmung über die Verträge hinfällig wäre, noch verlangt er die Kündigung der Verträge. Auch eine Wiederholung der Abstimmung wird nicht ausdrücklich verlangt. Ohnehin wäre die Schweiz völkerrechtlich gegenüber der EU weiterhin an die Verträge gebunden, nachdem sie diese einmal ratifiziert hat. Daran würde die Annahme der Kompass-Initiative nichts ändern. Die einzige Möglichkeit, sie ausser Kraft zu setzen, bestünde in der Kündigung.Erneute Abstimmung wäre möglich, aber nicht zwingendNun behauptet aber auch der Bundesrat nicht, dass die Initiative völlig wirkungslos wäre. Aufgrund der «ausgesprochen vagen Formulierung» seien die genauen Rechtsfolgen aber «nur schwer zu bestimmen». Letztlich sehen die Juristen des Bundes im Initiativtext lediglich einen «Prüfauftrag».Nach dieser Lesart wären Bundesrat und Parlament «gehalten oder sogar verpflichtet», zu prüfen, ob und wie Volk und Stände über die Weiterführung der EU-Verträge befinden könnten. Wie diese Prüfung ausgeht, sei völlig offen. Das hänge nicht zuletzt von den politischen Mehrheiten ab, die dannzumal in Bern das Sagen haben. Denkbar wäre eine erneute Abstimmung im Sinne einer Bestätigung oder Kündigung der Abkommen.Aber auch das Gegenteil liesse sich gemäss Bundesrat wegen der schwammigen Vorgaben rechtfertigen: Das Parlament könnte auf einen zweiten Urnengang verzichten, weil dieser in der Interessenabwägung weniger Gewicht habe als die Rechtssicherheit und die gesamtwirtschaftlichen Interessen.Ein zweiter Urnengang würde zur SchicksalsabstimmungDamit ist das dritte Problem der Initiative angesprochen: Falls sie nachträglich einen zweiten Urnengang erzwingt, wird es dannzumal um alles oder nichts gehen. Es wäre faktisch eine Schicksalsabstimmung über den bilateralen Weg als Ganzes. Denn im Gegensatz zur ersten Abstimmung über die neuen Abkommen könnten deren Gegner nicht mehr damit argumentieren, dass die Schweiz bei einem Nein immer noch die bestehenden Verträge habe. Auch wenn die EU diese nicht mehr aktualisieren will, blieben sie bei einem Nein bis auf weiteres in Kraft.Sollte das Volk jedoch die neuen Abkommen gutheissen, werden diese die alten zwangsläufig ersetzen. Somit gäbe es bei einer zweiten Abstimmung keine Rückfallebene mehr. Der potenzielle Bruch mit der EU wäre wesentlich grösser. Dass sich die Mehrheit darauf einlässt, kurz nachdem sie die neuen Verträge angenommen hat, erscheint nicht sehr wahrscheinlich.Trotzdem könnte die Initiative einiges auslösen – vor allem dann, wenn das Parlament einen Gegenvorschlag dazu beschliesst. Interessant ist, wie offensiv der Bundesrat diese Möglichkeit anpreist. Tatsächlich zeigt das gegenwärtige Hickhack um das Ständemehr bei den EU-Verträgen, wie problematisch es ist, dass die heutige Rechtslage unterschiedlich beurteilt wird. Es droht ein reiner Machtkampf, der im Parlament mit einem Zufallsmehr entschieden werden könnte.Angesichts dieser Querelen hält der Bundesrat nun fest, eine rechtliche Klärung «könnte sich als opportun erweisen». Das ist ein deutlicher Wink an das Parlament. Der Bundesrat hat schon einmal einen Vorschlag gemacht, wie Staatsverträge mit Verfassungscharakter dem Ständemehr unterstellt werden könnten. Das Parlament wollte davon nichts wissen. Das könnte sich nach dem Schlagabtausch um die EU-Verträge ändern.Passend zum Artikel