12.08.2026, 12.13 Uhr

Eingang der Zentrale des Bundesnachrichtendienstes in Berlin

Das Bundeskabinett hat eine Gesetzesvorlage zur Reform der deutschen Nachrichtendienste von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Geheimdienste angesichts der wachsenden hybriden Bedrohung aus Moskau mit deutlich mehr Befugnissen auszustatten. Man müsse zeigen, »dass wir in der Lage sind, sehr ähnliche Dinge zu tun, damit auch die andere Seite den Schmerz spürt«, sagte Martin Jäger, Präsident des Bundesnachrichtendienstes (BND) zuvor.

Bislang durften die deutschen Dienste im Wesentlichen Informationen sammeln, in Zukunft sollen sie auch »begrenzte Interventionsbefugnisse« erhalten, so steht es in dem mehr als 700 Seiten langen Gesetzentwurf.»Hackbacks« sind künftig erlaubtZu den neuen Befugnissen gehört, dass der Auslandsgeheimdienst nicht nur ausländische IT-Systeme hacken, sondern zur Abwehr einer Cyberattacke auch Daten umlenken darf. »Hackbacks« sind künftig erlaubt, also das Lahmlegen des angreifenden Systems – etwa eine Sabotageaktion gegen eine russische Drohnenfabrik.

Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, der Inlandsgeheimdienst, soll sich in Zukunft mehr auf die aktive Verfolgung und Bekämpfung von Spionen und Terroristen konzentrieren. Laut dem Gesetzentwurf darf der Verfassungsschutz dann heimlich in Computer und Handys von Zielpersonen eindringen und nicht nur Chats mitlesen, sondern die Geräte unter bestimmten Umständen umfassend durchleuchten. Mitarbeiter des für Spionageabwehr und Aufklärung im Inland zuständigen Bundesamtes könnten auch in eine Wohnung eindringen, um Sprengstoff-Komponenten gegen harmloses Pulver auszutauschen.