Das Bundesverfassungsgericht hat der mitunter etwas gehetzten Berliner Gesetzgebungsmaschinerie eine grundgesetzliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Es ist – gemessen an der Verfassung – normalerweise in Ordnung, wenn Gesetzentwürfe sehr kurzfristig umgestoßen und Tage vor der Abstimmung weitgehend neu geschrieben werden. Denn im Bundestag gilt das Grundgesetz, aber es herrschen eben auch die Gesetze der Politik. Und Politik darf Zweifel an ihrer Handlungsfähigkeit mit simulierter Entschlossenheit bekämpfen, sie darf irrational anmutende Erwartungen bedienen, und sie darf Zeitfenster für existenziell halten, die sonst keiner sieht.
Urteil zu Gesetzgebung im Bundestag: Karlsruhe ist die falsche Adresse
Eine Entschleunigung der Gesetzgebung könnte deren Ergebnisse verbessern. Aber dafür kann nur der Bundestag selbst sorgen, nicht das Bundesverfassungsgericht.












