Das Bundesverfassungsgericht hat die selbst erzeugten Erwartungen nicht erfüllt. Es gebe kein Tempolimit gegen allzu hektische Gesetzgebung.
Wie viel Beratungszeit für Gesetzentwürfe brauchen Abgeordnete? Blick in den Bundestag
Michael Kappeler/dpa
Es gibt keine Mindestberatungszeit für Gesetzentwürfe und grundlegende Änderungsanträge. Das verkündete am Donnerstag das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil. Die Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann gegen das Zustandekommen des Heizungsgesetzes der Ampel-Koalition 2023 wurde als unzulässig abgelehnt.
Das Heizungsgesetz (offiziell „Gebäudemodernisierungsgesetz“) machte Klimaschutzvorschriften für die Heizung von Wohnhäusern und war sehr umstritten. In Karlsruhe ging es aber nicht um den Inhalt, sondern nur um Abgeordnetenrechte bei der Gesetzgebung. Am 19. April 2023 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Heizungsgesetz beschlossen, von dem sie selbst wusste, dass er noch stark verändert werden sollte. Die Änderungen kamen dann aber erst am 30. Juni. Eine Woche später sollte das Gesetz im Bundestag beschlossen werden – noch vor der Sommerpause.










