Kurz vor der Parlamentsabstimmung darf die Regierung einen 200-Seitigen Änderungsantrag einreichen. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Warum das problematisch ist.

Oftmals gibt es viele Seiten Änderungsantrag bei der Abstimmung zu Gesetzen

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D as Bundesverfassungsgericht hat denkbar niedrige Standards für ein faires Gesetzgebungsverfahren festgelegt. Wenn die Regierung eine Woche vor der Abstimmung über ein Gesetz noch einen 200-Seiten-Änderungsantrag vorlegt, sei das kein rechtliches Problem, so die Richter:innen. Es genüge, wenn der ursprüngliche Gesetzentwurf rechtzeitig vorlag und sich bei der Schlussabstimmung alle irgendwie mit Argumenten beteiligen können.

Gesetzgebung wird so zur Farce. Jeder weiß, dass selbst viele Fach­po­li­ti­ke­r:in­nen solche Last-Minute-Groß-Änderungen nicht mehr nachvollziehen können. Der Ex-CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann wollte eine seriöse Gesetzgebung mit einem Karlsruher Grundsatzurteil sicherstellen, doch er scheiterte jetzt ziemlich grundsätzlich.