Quelle: dpa
23. Juli 2026, 10:29 Uhr
Die Vizepräsidentin des Gerichts, Ann-Katrin Kaufhold, eröffnete die Verhandlung im Februar. (Archivbild)
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Im Streit um ein verfassungsrechtliches «Tempolimit» für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. «Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits», sagte die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen. (Az. 2 BvE 4/23)












