Das Bundesverfassungsgericht hätte es sich leicht machen können. Es hätte die Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Bundestagswahl 2025 kurz und knapp verwerfen können. Denn zunächst muss der Bundestag in dem Verfahren noch über den Wahleinspruch entscheiden.Die Mahnung der Richter sollte Berlin ernst nehmenDass es aus Sicht der Abgeordneten verlockend sein kann, die Wahlprüfung auf die lange Bank zu schieben, liegt auf der Hand. Wer sägt schon gern an dem Ast, auf dem er sitzt?Doch wer die Wahlprüfung verschleppt, gefährdet das Vertrauen in das ganze Verfahren. Schließlich entscheidet der Bundestag zunächst über Einsprüche gegen seine eigene Wahl. Das macht ihn zum Richter in eigener Sache.Danach kann zwar noch das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Doch je länger die erste Prüfung dauert, desto später erst kann eine mögliche Korrektur erfolgen und desto länger bleiben Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl bestehen.Die Mahnung aus Karlsruhe sollte Berlin deshalb ernst nehmen. Wer die eigene Legitimation schützen will, darf die Wahlprüfung nicht als lästige Pflicht behandeln. Er muss zeigen, dass demokratische Kontrolle auch dann gilt, wenn sie unbequem wird.