Für Abgeordnete mag es verlockend sein, Einsprüche gegen die Wahl erst einmal liegenzulassen. Aber hier etwas zu verschleppen, kostet Vertrauen in die Demokratie.

Das Parlament muss laut dem Bundesverfassungsgericht Einsprüche gegen Wahlergebnisse rasch bearbeiten. Eine Beschwerde gegen die Fünf-Prozent-Klausel verwarf das Gericht.

Der Zweite Senat des Gerichts mahnt den Bundestag zum zweiten Mal zu einer zügigen Abarbeitung von Wahleinsprüchen. Auch, weil solche Beschwerden erhebliche Konsequenzen haben…