Stand: 06.08.2026 • 15:05 Uhr
Wer eine Bundestagswahl überprüfen lassen will, muss sich ans Parlament wenden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag nun an seine Pflicht zur schnelleren Prüfung von Einsprüchen erinnert.
Der Bundestag arbeitet Einsprüche gegen die vergangene Bundestagswahl nicht schnell genug ab. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.
Nach der vergangenen Bundestagswahl hatte es 1.041 Einsprüche gegen die Wahl gegeben - einer davon kam vom Beschwerdeführer. Diesen Einspruch hat das Bundesverfassungsgericht heute verworfen. Was die Entscheidung aber bemerkenswert macht: Die Richterinnen und Richter fordern vom Bundestag deutlich mehr Tempo.
Bisher nur 450 Einsprüche bearbeitet






