Wer eine Bundestagswahl überprüfen lassen will, muss sich ans Parlament wenden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundestag nun an seine Pflicht zur schnelleren Prüfung von Einsprüchen erinnert. Von Michael-Matthias Nordhardt.

Das Parlament muss laut dem Bundesverfassungsgericht Einsprüche gegen Wahlergebnisse rasch bearbeiten. Eine Beschwerde gegen die Fünf-Prozent-Klausel verwarf das Gericht.

Der Zweite Senat des Gerichts mahnt den Bundestag zum zweiten Mal zu einer zügigen Abarbeitung von Wahleinsprüchen. Auch, weil solche Beschwerden erhebliche Konsequenzen haben…