Kurz vor der Parlamentsabstimmung darf die Regierung einen 200-Seitigen Änderungsantrag einreichen. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Warum das problematisch ist.

Eine Entschleunigung der Gesetzgebung könnte deren Ergebnisse verbessern. Aber dafür kann nur der Bundestag selbst sorgen, nicht das Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht hat die selbst erzeugten Erwartungen nicht erfüllt. Es gebe kein Tempolimit gegen allzu hektische Gesetzgebung.