Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) treibt eine Umgestaltung des Nachrichtendienstrechts voran, die den deutschen Geheimdiensten weitreichende operative Befugnisse einräumen soll. Das Vorhaben, das bereits am 13. August das Bundeskabinett passieren soll, stößt aber auf erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Denn Dobrindt will ein bundesrepublikanisches Tabu brechen: Agenten des Inlandsgeheimdienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV), sollen das Recht erhalten, in akuten Gefahrenlagen Wohnungen zu betreten und zu durchsuchen.

Der Innenminister erklärte gegenüber der Welt am Sonntag (WAMS), aufgrund der „vermehrten Melde- und Aufklärungslage“ habe er die bislang abstrakte terroristische Gefährdung zu einer konkreten Bedrohungslage hochgestuft. Anschlagspläne gegen die deutsche Infrastruktur sowie gegen Personen und Einrichtungen seien klar erkennbar. Erst kürzlich hätten die Sicherheitsbehörden einen Sprengstoffanschlag vereitelt, der von angeworbenen Helfern ausländischer Dienste gesteuert worden sei.

Um dieser veränderten Realität zu begegnen, will der Ressortchef die hiesigen Spionagebehörden wie auch den Bundesnachrichtendienst (BND) zu echten Geheimdiensten weiterentwickeln. Sie müssten befähigt werden, auf internationaler Ebene im Wettbewerb mit ausländischen Partnerdiensten auf Augenhöhe zu agieren. Das könne etwa bedeuten, dass Verfassungsschützer in akuten Gefahrenlagen auch Wohnungen betreten, führte Dobrindt aus.