Der andere BlickDer Staat ist kein Wahrheitswächter. Das Vorgehen gegen den «Ungeskriptet»-Podcaster ist ungerechtfertigtDer deutsche Podcaster Ben Berndt soll Änderungen an der viel diskutierten Folge mit AfD-Politiker Björn Höcke vornehmen. Das fordert die Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen. Hier spielt sich eine Behörde als Wächterin der Wahrheit auf.29.06.2026, 18.21 Uhr3 LeseminutenIm Visier der Behörden: der Podcaster Ben Berndt.IMAGO/Christoph Hardt / ImagoDie Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen hat vergangene Woche ein kleines Experiment unternommen: Die Düsseldorfer Behörde wollte allem Anschein nach testen, ob es den sogenannten Streisand-Effekt wirklich gibt.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Dieses nach der Schauspielerin Barbra Streisand benannte Phänomen besagt, dass der Versuch, bestimmte Informationen zu unterdrücken, in der Regel nach hinten losgeht: Das Bemühen um Verhinderung selbst kann nämlich schon so viel öffentliche Aufmerksamkeit auf ein Thema lenken, dass dieses erst recht in aller Munde ist.Der Test war erfolgreich.Was war geschehen? Die Landesmedienanstalt hat einen Brief an den reichweitenstarken Podcaster Ben Berndt geschickt. Darin fordert die Behörde Berndt dazu auf, die Folge seines Podcasts «{ungeskriptet} by Ben», in der der AfD-Politiker Björn Höcke zu Gast war, anzupassen und um eine Erläuterung zu ergänzen.Berndt allerdings will sich das nicht bieten lassen, und zwar zu Recht nicht. «Der Staat will mich zensieren», schrieb er auf der Plattform X, «da habt ihr euch den Falschen ausgesucht.» Die Aufmerksamkeit in sozialen Netzwerken und Newsportalen war ihm sicher.Berndt hatte mit Höcke auch über dessen zweimalige Verurteilung wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gesprochen. Der Landeschef der thüringischen AfD hatte nämlich vor einigen Jahren die Losung «Alles für Deutschland» der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet und war dafür zu Geldstrafen verurteilt worden.Im Podcast behauptete Höcke nun, die SA habe gar kein Motto gehabt. Das ist historisch falsch, war die Formulierung doch auf jeden Dolch der SA-Männer graviert. Berndt allerdings widersprach nicht.Einem Journalisten wäre dies als schlechte Gesprächsführung anzukreiden, denn ein solcher sollte grundsätzlich kritisch nachhaken und idealerweise auch die Fakten geraderücken. Berndt allerdings beruft sich stets darauf, gar kein Journalist zu sein – und dass bis zur Intervention der Landesmedienanstalt sich kaum jemand an der Passage gestört habe.Eine Behörde als WahrheitswächterinDoch der Kern des Problems ist ohnehin ein anderer: Denn was Berndt als Podcast und auf Youtube veröffentlicht – lange, ungefilterte Gespräche –, ist von der Pressefreiheit des Artikels 5 Grundgesetz geschützt. Es ist egal, ob sich jemand Podcaster, Influencer oder Journalist nennt. Es geht darum, dass jeder im Grundsatz ohne staatliche Vorgaben senden und publizieren können sollte, was er will.Strenggenommen geht es um das Freiheitsversprechen der liberalen Demokratie, in der die Freiheit erst dann ihre Grenzen findet, wenn die Rechte anderer oder übergeordnete Interessen wie der Jugendschutz betroffen sind. So stellt sich ein erhebliches Unbehagen ein, wenn eine Behörde sich als Wächterin der Wahrheit aufspielt. Denn eine freie Gesellschaft muss auch Lügen oder Unsinn aushalten können.Dass die Landesmedienanstalten seit dem Jahr 2020 nicht mehr nur die Aufsicht über den privaten Rundfunk, sondern über alle «Telemedien» führen und dabei die «Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten kontrollieren» sollen, ist verfassungsrechtlich heikel und wurde vom Bundesverfassungsgericht noch nicht überprüft. In der Tat stellt sich die Frage, warum der Staat publizistische Qualität überwachen sollte.Das tut er bei der etablierten Presse auch nicht. Diese übt eine Kontrolle journalistischer Standards zu Recht über ein Gremium der Selbstkontrolle aus, den Deutschen Presserat. Dessen Gründung war eine Reaktion auf das Bestreben der Regierung des Kanzlers Konrad Adenauer, die Arbeit der Presse gesetzlich zu regulieren.Pose des Verfemten für HöckeEs wäre ein geradezu irrwitziges Unterfangen, wollten die Landesmedienanstalten sämtliche Blogs, Podcasts oder Videos im Netz einer Qualitätskontrolle unterziehen. Wenn sie jedoch nur Exempel an einigen wenigen statuieren wollen, stellt sich noch eine andere Frage: Muss der Staat nicht alle gleich behandeln, wie es das Grundgesetz ebenso fordert?Konsequenterweise hätten die Landesmedienanstalten dann auch den Spotify-Podcast der deutschen Klimaikone Luisa Neubauer einer genauen Prüfung unterziehen müssen. Ob das wohl geschehen ist?So aber ist vorerst nur eines sicher: Dem Podcast mit Björn Höcke ist die Aufmerksamkeit gewiss. So darf sich nicht nur der Podcaster Berndt über erneute Medienresonanz freuen, sondern auch der Politiker selbst – der sich abermals als Verfemter in Pose werfen kann.8 KommentareHans Josef Becker vor 6 MinutenTolle Regelung, man selektiert, pikt sich raus was einem nicht passt. Artikel 5 GG Meinungsfreiheit? was ist das denn, das wer je gelacht. Und wer hat diese Regel 2020 installiert? Ich ahne es.Christian Dr. Jäger vor 8 Minuten3 EmpfehlungenEs ist mittlerweile gruselig, anmaßend und totalitär wie sich unter der Kontrolle der regierenden Parteien stehende staatliche Stellen, aufführen, um deren Macht zu sichern. Stichwort Orwellsches Wahrheitsministerium, das bekanntlich keines war. Mag Höcke auch in polemischer Form Kritik an staatlich vertretenen Positionen geübt haben, solche staatsfernen Interviews sind als Herrschaftskritik geradezu Ausdruck und Wesen demokratischen Diskurses, die für das Vorliegen einer Demokratie notwendige Voraussetzung. Es ist der Lackmustest für einen funktionierenden demokratischen Pluralismus, die nicht nur zum Schein diesen Titel tragen will. Dieser schützt eben nicht Eure Demokratie, sondern die aller.Passend zum Artikel