Der kontrovers diskutierte Auftritt von AfD-Politiker Björn Höcke bei Podcaster Benjamin Berndt hat ein Nachspiel. Die Landesmedienanstalt in NRW forderte den Host von „Ben Ungeskriptet“ auf, eine Passage nachträglich zu bearbeiten. Der Podcaster wehrt sich dagegen mit rechtlichem Beistand, wie mehrere Medien übereinstimmend berichten.Die Landesmedienanstalt in NRW wirft Berndt demnach vor, gegen journalistische Sorgfaltsstandards verstoßen zu haben. Die Behörde beanstandet Aussagen, die Höcke in dem Podcast zur SA-Losung „Alles für Deutschland“ getätigt hatte, und verlangt von Berndt, sie nachträglich zu korrigieren oder einzuordnen. Die Frist dafür ist laut einem Bericht der „Welt“ am 30. Juni abgelaufen.In dem Podcast hatte der Thüringer AfD-Landeschef behauptet, die SA habe kein Motto gehabt. Das widerspricht den historischen Tatsachen, worauf auch der Direktor der Landesmedienanstalt NRW, Tobias Schmid, in einem „Spiegel“-Interview verweist. „Herr Höcke wurde wegen der Verwendung rechtskräftig verurteilt. Wenn solche Aussagen in einem journalistischen Format fallen, hat man die Aufgabe, sie zu kontextualisieren.“Berndt wiederum hat sich laut „Welt“ den Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel genommen, der Mitte Mai ebenfalls Gast bei „Ben Ungeskriptet“ war. Dieser habe bereits ein Antwortschreiben an die Landesmedienanstalt verfasst. Die Aufforderung der Behörde habe „keinerlei rechtliche Relevanz“, heißt es demnach darin. Denn die Landesanstalt sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“. Podcaster Berndt nimmt sich Rechtsanwalt Er wirft der Behörde vor, sich „eine Prüfungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz für politische Interviews anzumaßen“, die ihr laut Verfassung nicht zustehe. Berndt werde der Aufforderung, Inhalte zu kontrollieren, nicht nachkommen. Es liege nicht im Verantwortungsbereich des Staates, der Presse „zu diktieren, was er für journalistische Sorgfalt hält“. Steinhöfel vergleicht das Vorgehen der NRW-Medienanstalt mit dem einer Zensurbehörde.Medienanstaltsdirektor Schmid wehrte sich zuvor bereits gegen derartige Vorwürfe. Es gehe im konkreten Fall nicht um eine Beschneidung, sondern um eine Kontextualisierung, sagte er dem „Spiegel“. Es sei ein Missverständnis, dass Meinungsfreiheit ein grenzenloses Recht sei.In den USA ist das anders, in Deutschland jedoch findet sie ihre Grenzen in der Menschenwürde, dem Jugendschutz und den allgemeinen Gesetzen.Tobias Schmid, Direktor der Landesmedienanstalt NRW„In den USA ist das anders, in Deutschland jedoch findet sie ihre Grenzen in der Menschenwürde, dem Jugendschutz und den allgemeinen Gesetzen. Und ich glaube zudem, dass die Freiheit nur stabil ist, wenn man darauf achtet, dass sie nicht missbraucht wird“, sagte Schmid.Zwar verstehe er, dass jemand, der das Schreiben der Behörde lese, an Zensur denke. Die Meinungsfreiheit sei „ein supersensibles Gut“. „Ich verstehe aber nicht, dass jemand, der ein journalistisch-redaktionelles Angebot auf einem derart professionellen Niveau betreibt, glaubt, für ihn würden keine Regeln gelten“, sagte Schmid weiter.Berndt gehört zu den reichweitenstärksten Podcastern in Deutschland. Im April hatte er es Höcke ermöglicht, vier Stunden lang seine radikalen Thesen auszubreiten – ohne kritisch nachzufragen oder einzuordnen. Der Podcaster rechtfertigte dies damit, dass er kein Journalist sei. Auf seiner Webseite wirbt Berndt damit, mit „außergewöhnlichen Menschen zu sprechen“ – und zwar „roh, ungeschnitten und unzensiert“. So wie Menschen wirklich seien. Die Folge mit Höcke generierte Millionen Aufrufe.Ob sich Berndt selbst für einen Journalisten halte oder nicht, spielt aus Schmids Sicht allerdings keine Rolle. Er verweist auf „objektive Faktoren“ wie einen professionellen, geschäftsmäßigen Betrieb, Regelmäßigkeit, das Einladen von Gästen und Öffentlichkeit. Wer das tue, arbeite nach dem Verständnis des Gesetzgebers journalistisch-redaktionell.Kritiker fragen nun allerdings, wo angesichts von zahlreichen Gesprächen, die täglich veröffentlicht werden, die Grenze verlaufe. Schmid selbst sieht zwar die enormen Dimensionen, hält es aber für „eine Illusion des Rechtsstaats, dass Regeln zu 100 Prozent überwacht werden müssen, damit sie sinnvoll sind“. Berndt könnten Passagen des Höcke-Podcasts verboten werden Er vergleicht die Lage mit dem Straßenverkehr, wo das „ja auch nicht so“ sei. Schmid hofft „auf einen präventiven Effekt, dass vielleicht der Anreiz größer ist, auch mal eine Sekunde darüber nachzudenken, was man wie einordnet“.Sollte Berndt eine Überarbeitung ablehnen, entscheidet laut „Stern“ die Medienkommission der Landesanstalt, die das zuständige Beschlussgremium in dem Fall ist, ob sie ein Verfahren einleitet. Demnach könnte die Behörde danach eine förmliche Beanstandung vornehmen.Letztlich könnten aber auch einzelne Passagen untersagt werden oder weitere aufsichtsrechtliche Maßnahmen folgen, heißt es. Der Fall könnte damit den künftigen Umgang der Medienaufsicht mit reichweitenstarken Podcasts prägen, schreibt der „Stern“. (Tsp/cz)