PfadnavigationHomePolitikDeutschlandStreit um Höcke-InterviewSo antwortet „Ben Ungeskriptet“ auf das Schreiben der NRW-MedienaufsichtStand: 08:55 UhrLesedauer: 2 MinutenBen Berndt, Podcasthost von {ungeskriptet}Quelle: ungeskriptet media GmbHEine Medienbehörde fordert Podcaster Benjamin Berndt auf, sein Gespräch mit AfD-Politiker Höcke nachträglich zu bearbeiten. Dagegen wehrt er sich nun juristisch. WELT liegt das Schreiben seines Anwalts Joachim Steinhöfel vor.Ein Brief der Landesanstalt für Medien NRW erregt besondere Aufmerksamkeit: Die Behörde hat den Podcaster Benjamin Berndt („Ben Ungeskriptet“) dazu aufgefordert, seine Folge mit AfD-Politiker Björn Höcke nachträglich zu überarbeiten.Konkret soll es um die Passage gehen, in der es um Höckes Strafverfahren wegen seines wiederholt geäußerten Satzes „Alles für Deutschland“ geht. Höcke behauptete, die SA habe kein Motto gehabt – laut der Landesmedienanstalt eine „Tatsachenbehauptung, die dem Beweis zugänglich ist“. Lesen Sie auchBerndts Firma ungeskriptet media GmbH erhielt eine E-Mail der Abteilung Recht der Landesmedienanstalt mit einer Frist bis zum 30. Juni. Bis dahin soll der Podcaster der Rechtsabteilung mitteilen, ob er den Höcke-Beitrag auf den unterschiedlichen Plattformen angepasst und um eine Erläuterung ergänzt hat.Inzwischen lässt sich Benjamin Berndt juristisch von Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel vertreten, der kürzlich selbst bei „Ungeskriptet“ aufgetreten ist. In einem Antwortschreiben heißt es, die Ausführungen der Landesmedienanstalt hätten „keinerlei rechtliche Relevanz“. Das Dokument liegt WELT vor.„Funktion einer Zensurbehörde“Die Landesanstalt für Medien NRW sei „keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte“, schreibt Steinhöfel. „Sie maßen sich eine Prüfungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz für politische Interviews an, die Ihnen von Verfassungs wegen nicht zusteht.“ Der Staat habe der Presse „nicht die Kriterien für das zu diktieren, was er für ‚journalistische Sorgfalt‘ hält“. Er kündigt an, dass Berndt der Aufforderung zu einer Inhaltskontrolle nicht nachkommen wird.Lesen Sie auchDann wird Steinhöfel grundsätzlich: „Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteilt, welche Aussagen eines politischen Gesprächspartners er zu kommentieren, richtigzustellen oder mit Hinweisen zu versehen hat, nimmt die Funktion einer Zensurbehörde wahr“, heißt es.Lesen Sie auchIn dem Brief der Landesmedienanstalt wurde Berndt laut eigener Aussage zudem dazu aufgefordert, sein Angebot nachträglich auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht zu prüfen. Sein Format zählt derzeit mehr als 300 Folgen. Steinhöfel schreibt dazu: „Bei ‚Ben ungeskriptet‘ geht es um hunderte Stunden politischer Gespräche. Sie bedienen sich reiner Einschüchterungssemantik.“Berndts Gespräch mit AfD-Politiker Höcke zählt seit seiner Veröffentlichung vor zwei Monaten inzwischen über sechs Millionen Aufrufe allein auf YouTube. Berndt betont regelmäßig, dass er nicht als Journalist arbeitet.Die Landesmedienanstalten kontrollierten ursprünglich private Rundfunksender. Mit dem Medienstaatsvertrag kam die Aufgabe hinzu, bei Telemedien – Angeboten im Internet – ebenfalls die Einhaltung von Standards zu sichern. „Wer Themen auswählt, Gespräche führt, Rückfragen stellt, Inhalte aufbereitet und präsentiert, gestaltet ein Angebot journalistisch-redaktionell – unabhängig davon, ob eine große Redaktion dahintersteht oder nicht“, begründete die Justiziarin Laura Braam von der Medienanstalt in Düsseldorf den Vorgang gegenüber dem Nachrichtenportal „t-online“.
Höcke bei „Ungeskriptet“: Behörde fordert Überarbeitung von Podcast – Jetzt antwortet Ben Berndt - WELT
Eine Medienbehörde fordert Podcaster Benjamin Berndt auf, sein Gespräch mit AfD-Politiker Höcke nachträglich zu bearbeiten. Dagegen wehrt er sich nun juristisch. WELT liegt das Schreiben seines Anwalts Joachim Steinhöfel vor.










