Die Landesanstalt für Medien NRW hat erstmals ausführlich auf einen 72 Fragen umfassenden Katalog der Berliner Zeitung und der Ostdeutschen Allgemeinen Zeitung zum Fall des Podcasters Ben Berndt geantwortet. Das exklusive Dokument bestätigt das umstrittene Hinweisschreiben nach § 19 Medienstaatsvertrag und gibt seltene Einblicke in Selbstverständnis, Kompetenzen und Arbeitsweise der Medienaufsicht. Die vollständige Dokumentation enthält sämtliche Fragen und Antworten im Wortlaut.

Auftrag und Selbstverständnis

1. Wie definiert die Landesanstalt für Medien NRW heute ihren Kernauftrag?

Kernaufgabe der Landesanstalt für Medien NRW (LFM NRW) ist die Sicherung eines demokratischen Mediensystems. Zum Schutz der Menschenwürde, der Medien- und Meinungsvielfalt sowie der Nutzerinnen und Nutzer von Medienangeboten wirkt sie auf die Einhaltung des geltenden Medienrechts hin.

2. Würden Sie zustimmen, dass sich Ihre Institution von einer Rundfunkaufsicht zu einer allgemeinen Medienaufsicht entwickelt hat?