Nun wehrt sich Berndt laut einem Bericht der »Welt« gegen Versuche der nordrhein-westfälischen Landesmedienanstalt, den Podcast nachträglich zu überarbeiten. Konkret drängt die Behörde darauf, eine Passage zu ändern, in der es um Höckes Strafverfahren wegen seines wiederholt geäußerten Satzes »Alles für Deutschland« geht. Höcke behauptete im Podcast, die SA habe kein Motto gehabt – laut der Landesmedienanstalt ist das eine »Tatsachenbehauptung, die dem Beweis zugänglich ist«.Berndts Anwalt reagierte nun und nannte die Landesmedienanstalt eine »Zensurbehörde«, so zitiert die »Welt« aus dem Anwaltsschreiben. Demnach sei die Behörde »keine staatliche Schlussredaktion für mediale Inhalte«, heißt es im Schreiben. »Sie maßen sich eine Prüfungs-, Bewertungs- und Korrekturkompetenz für politische Interviews an, die Ihnen von Verfassungs wegen nicht zusteht.« Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteilt, welche Aussagen eines politischen Gesprächspartners er zu kommentieren, richtigzustellen oder mit Hinweisen zu versehen hat, nehme »die Funktion einer Zensurbehörde wahr«, heißt es weiter.

Vorwurf der »Einschüchterungssemantik«Die Landesmedienanstalten kontrollierten ursprünglich private Rundfunksender. Später kam die Aufgabe hinzu, auch bei Telemedien – also Angeboten im Internet – die Einhaltung von Standards zu sichern. Entsprechend berufen sich die Behörden darauf, bei journalistischen Angeboten auf die Einhaltung von Standards zu pochen. Als journalistisch gilt in dem Sinne nicht nur, wer mit großer Redaktion arbeitet – auch Einzelpersonen, die Interviews führen und aufbereiten, arbeiten journalistisch. Also eben auch Blogger oder Podcaster wie Ben Berndt.