Auch fast zwei Monate nach dem Erscheinen eines 4,5 Stunden langen Gesprächs mit dem AfD-Politiker Björn Höcke in dem Podcast „Ungeskriptet“ reißt die Aufregung um das Format nicht ab. Ende vergangener Woche wurde bekannt, dass die Landesanstalt für Medien (LfM) Nordrhein-Westfalen den Podcaster Benjamin Berndt dazu aufgefordert hat, die Folge zu überarbeiten: Es bestehe der Verdacht, dass in dem Beitrag die journalistischen Grundsätze verletzt wurden, weil Berndt einer wissenschaftlich widerlegbaren Tatsachenbehauptung Höckes nicht widersprochen oder diese im Nachhinein entsprechend eingeordnet habe, heißt es laut dem Podcaster in einem Brief der LfM an sein Unternehmen.Konkret geht es darum, dass Höcke in dem Podcast behauptet hatte, dass die SA – also die paramilitärische Kampforganisation der NSDAP – kein Motto gehabt habe. Der AfD-Politiker war wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt worden, nachdem er mehrfach die SA-Parole „Alles für Deutschland“ benutzt hatte. Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.Berndt zitierte am Samstag in seinem Podcast aus einem Brief der LfM, in dem es heiße: „Da erhebliche Zweifel an dem Wahrheitsgehalt der Aussagen Höckes bestehen, gebietet es die journalistische Sorgfalt (…), die Aussage bereits in der Interviewsituation kritisch zu hinterfragen oder zumindest im Nachgang eigene Recherchen zum Wahrheitsgehalt der Tatsachenbehauptung und eine entsprechende Einordnung“ vorzunehmen – beispielsweise in Form eines eingeblendeten Hinweises. Berndt wurde demnach außerdem aufgefordert, seine „gesamten Angebote“ auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht hin zu überprüfen und diese künftig zu beachten. Es geht um mehr als 340 Folgen, fast alle sind mehrere Stunden lang.Berndt versteht sich nicht als JournalistSchon während der Debatte um sein Gespräch mit Höcke hatte Berndt immer wieder darauf verwiesen, dass er sich nicht als Journalist verstehe. Er wolle keine kritischen Fragen stellen, sondern mit Menschen so reden, als säße er mit ihnen am Mittagstisch. Die LfM-Justiziarin Laura Braam sagte der Plattform T-Online dazu: „Wer Themen auswählt, Gespräche führt, Rückfragen stellt, Inhalte aufbereitet und präsentiert, gestaltet ein Angebot journalistisch-redaktionell – unabhängig davon, ob eine große Redaktion dahintersteht oder nicht.“Die LfM hatte Berndts Firma Ungeskriptet Media GmbH eine Frist bis zu diesem Dienstag gestellt, um auf den „Hinweis“ zu reagieren. Berndts Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel wies die Forderung laut einem Bericht der „Welt“ aber schon vorher zurück. Der Staat habe der Presse „nicht die Kriterien für das zu diktieren, was er für ‚journalistische Sorgfalt‘ hält“, schrieb er demnach in einem Brief: „Eine Behörde, die einem Presseanbieter mitteilt, welche Aussagen eines politischen Gesprächspartners er zu kommentieren, richtigzustellen oder mit Hinweisen zu versehen hat, nimmt die Funktion einer Zensurbehörde wahr.“ Zweck eines Interviews könne ja auch sein, einen Politiker zu Fehlern oder Widersprüchen zu verleiten, sagte Steinhöfel am Montag bei „Welt TV“.Auch der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki schrieb auf X: „Die Vorstellung, dass eine Behörde darüber befinden möchte, wann welche Frage in einem Interview hätte gestellt werden müssen, ist beängstigend und hat wenig mit dem Ideal einer freien Gesellschaft zu tun.“ Die Landesmedienanstalten seien „Relikte des 20. Jahrhunderts“.Die Landesmedienanstalten entstanden ursprünglich einmal, um als staatsferne Aufsichtsbehörden der Länder private Radio- und Fernsehsender zuzulassen und zu beaufsichtigen. Seit 2020 sollen sie auch bei bestimmten Angeboten im Internet die Einhaltung von Standards sichern, sie sind vor allem für medienrechtlich relevante Angebote außerhalb des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zuständig.Was Frauke Petry an dem Podcast störtDie LfM teilte auf Anfrage der F.A.Z. am Montag mit, dass man das Schreiben von Berndts Anwalt erhalten habe. „Die darin enthaltene Begründung prüfen wir und entscheiden dann über das weitere Vorgehen.“ Als nächster Schritt könnte der Fall der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) vorgelegt werden, die ein gemeinsames Organ der Landesmedienanstalten ist. Diese könnte den Inhalt zum Beispiel beanstanden, untersagen oder ein Bußgeld verhängen.Unterdessen geht auch der Streit um andere Passagen aus dem Höcke-Gespräch weiter, die Berndt mittlerweile herausgeschnitten hat. Die frühere AfD-Vorsitzende Frauke Petry verklagt Höcke laut ihren Angaben, weil er eine Abmahnung wegen einer mittlerweile gelöschten Aussage nicht akzeptiert habe. Höcke hatte gesagt: „Petry ist dann auch letztlich durch ihr Vorgehen gegen mich als Bundesvorsitzende abgewählt worden, hat den Machtkampf verloren.“ Petry legt aber Wert auf die Feststellung, dass sie 2017 nicht abgewählt worden ist, sondern als amtierende Bundesvorsitzende und Landesvorsitzende zurücktrat.Vorher hatte sie damals auf einem Parteitag eine schwere Niederlage erlitten: Ihr Sachantrag zur strategischen Ausrichtung der AfD hatte es nicht auf die Tagesordnung geschafft. Petry wollte damals erreichen, dass sich die AfD mäßigt, um bald Regierungsverantwortung übernehmen zu können. Höcke hatte das in dem „Ungeskriptet“-Podcast einen „Kurs der Verzwergung der AfD, des zu frühen Ankommenwollens“ genannt.Petry konterte diesen Vorwurf mittlerweile selbst in einer neuen „Ungeskriptet“-Folge: Sie verwies zum Beispiel darauf, dass Höcke als Oppositionspolitiker in Thüringen schon lange Anspruch auf einen Dienstwagen habe – und er sich in dieser komfortablen Rolle eingerichtet habe, ohne die Situation im Land für seine Wähler zu verbessern. Die AfD habe die Brandmauer mit aufgebaut und inszeniere sich heute als Opfer ebenjener, sagte Petrys Ehemann und Anwalt Marcus Pretzell T-Online.
Podcast „Ungeskriptet“: Verletzt Höcke-Folge die Sorgfaltspflicht?
Vor zwei Monaten lud Benjamin Berndt den AfD-Politiker Björn Höcke in seinen Podcast ein und ließ ihn dann einfach fabulieren. Die Kritik daran reißt nicht ab. Nun gab es Post von der Landesanstalt für Medien.











