Das Berliner Gericht sah in den KI-Antworten lediglich ein "neues Suchergebnisformat", das Inhalte anderer Webseiten zusammenfasst. Die Suchmaschine stelle die KI-Texte nicht als eigene Aussagen dar und habe keinen bestimmenden Einfluss darauf, was inhaltlich in den Antworten stehe. Ein durchschnittlicher Nutzer erkenne, dass die KI lediglich Informationen aus anderen Quellen bündele.
Anlass war die Klage eines Parfumkonzerns. Die Suchmaschine hatte auf Anfragen nach Duftimitationen Markennamen genannt und auf Webseiten verlinkt, die günstigere Alternativen anboten. Das Gericht sah darin keine Verletzung von Markenrechten: Die Suchmaschine gebe nur wieder, was auf anderen Webseiten ohnehin zu lesen sei.
München zieht die schärfere Linie
Das Münchner Gericht hatte zuvor deutlich anders geurteilt. Dort hatte Googles KI zwei Verlage fälschlich mit Betrugsmaschen in Verbindung gebracht. Das Gericht stellte fest, dass die KI Aussagen trifft, die so in keiner der verlinkten Quellen stehen. Google müsse dafür haften, weil nur Google selbst Einfluss auf die KI und deren Algorithmen habe. Auch das Argument, Nutzer könnten die Informationen selbst überprüfen, ließ das Gericht nicht gelten. Im Ergebnis behandelt das Münchner Urteil KI-Übersichten als eigenständige Inhalte. Google haftet demnach unmittelbar für unwahre KI-Aussagen.












