Das Landgericht München I hat entschieden, dass Google für Fehler in seiner KI-Übersicht haftbar gemacht werden kann. Dem Suchmaschinenkonzern werden Falschaussagen in der „Übersicht mit KI“ zu zwei Münchner Verlagen untersagt (Az. 26 O 869/26).Die KI-Übersicht von Google hatte einem Münchner Verlag und dessen Tochterfirma vermeintliche Abofallen und Inkassoforderungen zugeschrieben. Die Übersicht gab nicht nur Angaben von Dritten wieder, sondern formulierte auch eigene verfälschende Aussagen. Die Verlage forderten Unterlassung.Strittig war, ob die Ergebnisse der KI als eigene Aussagen von Google aufzufassen sind. Google argumentierte, die KI fasse bloß zusammen, was in verschiedenen Quellen zu finden sei. Zudem handele es sich bei den Klägerinnen nicht um natürliche Personen mit entsprechendem Schutzanspruch. Google sei nicht selbst für die Datenverarbeitung verantwortlich und mache sich die angezeigten Angaben Dritter nicht zu eigen.Das Gericht widerspricht dem deutlich. Die KI-Übersicht von Google unterscheide sich deutlich von einer normalen Linkliste. Google generiere eigene Antworten, indem Informationen umstrukturiert, umformuliert und neu ausgelegt würden, und mache sich die Suchergebnisse zu eigen. Die konkreten Formulierungen der KI-Übersicht zeigten eine eigene inhaltliche Auswertung, für die Google selbst verantwortlich sei. Die KI von Google stellte Verbindungen zwischen dem klagenden Verlag und Abofallen her, die es nie gab. Deswegen sei Google für seine Übersichtstexte in Verantwortung zu nehmen.Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, Google kann Rechtsmittel einlegen.
Gericht: Google haftet für KI-Falschaussagen
Das Landgericht München fällt eine wegweisende Entscheidung: Google ist für Falschinformationen in seiner KI-Übersicht haftbar. Zwei Münchner Verlage, die in einen falschen Verdacht gerieten, hatten geklagt.










