Update vom 11. Juni 2026:
Google hat uns eine Stellungnahme zu dem Urteil abgegeben. Die KI-Übersichten seien darauf ausgelegt, Informationen "zu reflektieren", die im Web zu einem Thema existieren. Man investiere weiter in die Qualität der KI-Übersichten, um sicherzustellen, dass "die überwiegende Mehrheit der Antworten korrekte Informationen liefert", so ein Google-Sprecher.
Zwar sei die überwiegende Mehrheit der KI-Übersichten korrekt, es könne aber Fälle geben, in denen sie Kontext verfehlen oder Webinhalte fehlinterpretieren. So sei es aber auch mit der herkömmlichen Suche.
Genau hier widerspricht das Münchner Urteil jedoch: Das Gericht zieht eine klare Grenze zwischen KI-Übersichten, die auf Basis von Quellen neue Inhalte generieren, und herkömmlichen Suchergebnissen, die Quellen mit direkten Zitaten auflisten. Diese Unterscheidung ist es, die laut dem Gericht eine unmittelbare Haftung Googles begründet.
Zudem wiederholt Google in seiner Stellungnahme genau das Argument, das das Gericht bereits zurückgewiesen hat: Nutzer könnten "tiefer eintauchen und die Informationen selbst überprüfen".










