Google muss unmittelbar für Aussagen seiner KI-Übersicht in der beliebten Suche haften. Das hat das Landgericht München in einem nun bekannt gewordenen Urteil entschieden.Wer bei Google eine Suchanfrage eintippt, erhält mittlerweile nicht mehr nur eine unkommentierte Liste an Linktreffern aus dem Netz. Sondern kann auch einen mittels KI generierten Antworttext angezeigt bekommen. Google hat diese KI-Übersicht im vergangenen Jahr eingeführt. Sie wird mittlerweile bei vielen Suchanfragen über den klassischen Suchergebnislisten eingeblendet.

Das führte im strittigen Fall zu Problemen: Einem Verlag wurde in dem KI-Textabschnitt fälschlicherweise unlauteres Geschäftsgebaren unterstellt. Er klagte – und gewann. Das Gericht erließ eine einstweilige Verfügung, die Google mehrere Aussagen verbietet.Prinzipiell sind Suchmaschinenanbieter von der Haftung weitgehend freigestellt. Sie müssen fremde Angebote nicht präventiv auf Rechtsverletzungen überprüfen, aber auf etwaige Beschwerden reagieren. Wie weit dieser Haftungsausschluss reicht, ist immer wieder Teil rechtlicher Auseinandersetzungen. So stritt die Exfrau des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff, Bettina Wulff, jahrelang mit Google um ehrverletzende Suchvorschläge zu ihrem Namen. Die Auseinandersetzung endete mit einem außergerichtlichen Vergleich.