Nutzende der Suchmaschine Google erhalten seit März 2025 mitunter auch eine KI-Übersicht zu ihrem gesuchten Begriff. Googles hauseigene Künstliche Intelligenz Gemini fasst dafür Informationen aus verschiedenen Quellen zusammen und zeigt diese oben auf der Ergebnisseite noch vor den eigentlichen Suchergebnissen an. So der Plan. Dass das nicht immer so ist, hat eine Analyse des KI-Startups Oumi für die „New York Times“ herausgefunden.In etwa neun von zehn Fällen waren diese KI-Übersichten korrekt, berichtete die „NYT“ Anfang April. Dennoch: Da bei Google eigenen Angaben zufolge jährlich mehr als fünf Billionen Suchanfragen gestellt werden, bedeutet das eine hohe Anzahl von fehlerhaften Antworten. Stündlich könnten so mehrere zehn Millionen fehlerhafte Antworten generiert werden, heißt es in dem Bericht. Pro Minute wären das mehrere Hunderttausend fehlerhafte Antworten. Googles KI-Übersicht auf einem Smartphone: Die klassischen Suchergebnisse werden erst im Anschluss angezeigt. (Symbolbild) © imago/epd/Heike Lyding Münchner Verlage klagten Das Landgericht München I hat nun entschieden, dass Google für die fehlerhaften Antworten seiner KI-Übersicht haftet, berichtet das Fachmagazin „The Decoder“. Zwei Münchner Verlage hatten geklagt, weil die automatisch generierte Zusammenfassung ihre Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht hatte.Googles KI habe Informationen über andere Unternehmen, denen tatsächlich dubiose Geschäftspraktiken vorgeworfen wurden, mit den Informationen der Verlage vermischt und weiterführende Links als Quellen angegeben, die diese Behauptungen nicht bestätigten, heißt es in dem Bericht.5 BillionenGoogle-Suchanfragen werden jährlich gestellt.Google habe in der Verhandlung argumentiert, dass die Nutzenden anhand der verlinkten Quellen überprüfen könnten, ob die KI-Übersichten korrekt sind. Zudem hätten die Google-Anwälte argumentiert, dass die Nutzenden wüssten, „dass den mit KI generierten Informationen nicht blind vertraut werden dürfe“, zitiert „The Decoder“ aus dem Urteil vom 28. Mai.Das Landgericht wies diese Argumentation zurück. Die Möglichkeit, die Genauigkeit der KI-Übersicht zu überprüfen, befreie Google nicht von der Haftung für die fehlerhaften Zusammenfassungen seiner KI, heißt es weiter. Die KI-Übersicht gebe „eine abgeschlossene Aussage mit eigenständig verständlichem Inhalt und keinen Hinweis auf andere Verständnismöglichkeiten oder gar inhaltliche Unzuverlässigkeiten“ – so wird aus dem Urteil zitiert.In dem Fall der Münchner Verlage habe die KI-Übersicht von Google zudem explizit bejaht, dass die Unternehmen für unseriöse Geschäftspraktiken bekannt seien, und die automatisch generierte Zusammenfassung mit Merkmalen der mutmaßlichen Betrugsmasche und Handlungsempfehlungen angereichert. Haftung anders als bei Suchergebnissen Das Gericht urteilte zudem, dass sich Google in dem Fall der KI-Übersicht nicht auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berufen könne, berichtet „The Decoder“. Der BGH hatte 2018 entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber für die angezeigten Suchergebnisse nur eingeschränkt haften, da die Inhalte „von anderen Personen ins Internet eingestellt“ werden. Die Betreiber könnten nicht alle Inhalte, die im Internet veröffentlicht werden, prüfen, bevor sie diese in ihren Suchergebnissen auflisten.Ohne die Hilfestellung einer solchen Suchmaschine wäre das Internet (...) nicht sinnvoll nutzbar.BGH-Urteil aus dem Jahr 2018Eine „Kontrollpflicht würde die Existenz von Suchmaschinen als Geschäftsmodell (...) in Frage stellen“, entschied der BGH damals. „Ohne die Hilfestellung einer solchen Suchmaschine wäre das Internet aufgrund der nicht mehr übersehbaren Flut von Daten für den Einzelnen nicht sinnvoll nutzbar.“Bei den KI-Übersichten handele es sich hingegen nicht um die bloße Darstellung von Suchergebnissen, sondern um „eigenständige, neue und inhaltliche Äußerungen (...), die auf einer Auswertung und Verknüpfung der Inhalte unterschiedlicher Internetseiten Dritter beruhen“, zitiert „The Decoder“ aus dem Urteil. Demnach sei eine Überprüfung der Ergebnisse der KI-Übersicht durch Google möglich, argumentiert das Gericht. Google muss Großteil der Verfahrenskosten zahlen Google muss 80 Prozent der Verfahrenskosten tragen, die Klägerinnen jeweils zehn Prozent, berichtet „The Decoder“. Zudem habe das Gericht falsche Behauptungen über die Verlage in der KI-Übersicht untersagt. Dennoch bestehe die Wiederholungsgefahr und es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Googles KI die Äußerungen über die Unternehmen erneut generiert, heißt es in dem Bericht.Doch selbst korrekte KI-Übersichten können zuweilen Fehler aufweisen. So ergab die Analyse für die „New York Times“, dass sich mehr als die Hälfte der richtig automatisch generierten Zusammenfassungen auf Quellen stützt, die die zusammengestellten Informationen nicht vollständig untermauern.