Das Landgericht München I hat Google per einstweiliger Verfügung untersagt, in seinen KI-generierten Suchübersichten unwahre Behauptungen über zwei Münchner Verlagsunternehmen zu verbreiten. Wie The Decoder berichtet, soll die KI-Übersicht bei bestimmten Suchanfragen die beiden Kläger fälschlicherweise mit unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung gebracht haben, indem sie Informationen vermischte und Zusammenhänge herstellte, die in keiner der verlinkten Quellen enthalten waren. Das Urteil erging am 28. Mai 2026.Anzeige
Gericht untersagt Falschantworten
In der zentralen Begründung des Gerichts heißt es, dass sich KI-Übersichten grundlegend von klassischen Suchergebnissen unterscheiden. Die KI fasse Ergebnisse in eigenen Worten und in einer eigenen Gliederung zusammen. Das beginne schon mit der einleitenden Feststellung, dass ein Unternehmen für „unseriöse Geschäftspraktiken” bekannt sei, und setze sich in einer eigenständigen thematischen Strukturierung mit Zusammenfassung der mutmaßlichen Betrugsmasche fort. Entscheidend sei zudem, dass die KI-Übersicht Aussagen enthalte, „die in den Suchergebnissen gar nicht getroffen werden”. Es handele sich daher um „eigene, von [Google] selbst aufgestellte“ Aussagen.










