Der juristische Streit über KI-Übersichten geht weiter. Wer bei Google nach Alternativen zu teuren Luxusparfums sucht, erhält oft nicht mehr nur eine einfache Linkliste. AI Overviews generieren stattdessen teils direkt ausformulierte Antworttexte. Darin werden die geschützten Markennamen der Originalhersteller genannt. Gleichzeitig gibt es Links auf die Anbieter von günstigen „Duftzwillingen“. Etablierten Luxusmarken ist das ein Dorn im Auge, da ihre Markenpräsenz so für das Geschäft von Nachahmern instrumentalisiert wird.

Ein namhafter Parfumkonzern klagte deshalb im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens, um Google diese Praxis verbieten zu lassen. Doch die Tech-Branche kann vorerst aufatmen: Das Landgericht Berlin II hat den Verfügungsantrag zurückgewiesen und damit ein erstes Urteil zur Markenhaftung von KI-Systemen gefällt (Az.: 52 O 62/26 eV). Auszüge daraus hat der Rechtsanwalt Tobias Freudenberg bei Linkedin gepostet.

Im Kern ging es um die Frage: Verletzt Google geschützte Markenrechte, wenn die eigene KI Texte generiert, die Markenbegriffe im Kontext von Konkurrenzprodukten nennen und teils mit gesponserten Anzeigen garnieren? Das Gericht verneinte das mit Verweis auf die klassische Rechtsprechung zur Haftung von Suchmaschinen. Eine Markenrechtsverletzung setze voraus, dass ein Akteur aktiv und mit voller Herrschaft über den Vorgang in seiner eigenen kommerziellen Kommunikation ein Zeichen nutze. Das sei hier nicht der Fall.