Ein Berliner Gericht stuft Googles KI-Übersichten lediglich als "neues Suchergebnisformat" ein: Google habe keinen bestimmenden Einfluss auf die Inhalte. Ein Parfumkonzern hatte geklagt, weil die KI-Suche seine Markennamen neben günstigeren Duft-Alternativen anzeigte. Das Urteil steht in einigen Teilen im Widerspruch zu einem Münchner Richterspruch, der Google für unwahre KI-Antworten haften lässt.

Das Landgericht Berlin sieht in KI-generierten Übersichten keine Markenverletzung durch Google. Doch IT-Juristen kritisieren das zugrunde gelegte Nutzerbild.

Ein Berliner Gericht stuft Googles KI-Übersichten lediglich als "neues Suchergebnisformat" ein: Google habe keinen bestimmenden Einfluss auf die Inhalte. Ein Parfumkonzern hatte…