Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über erweiterte Befugnisse für die bayerische Polizei. Ein zentraler Streitpunkt sind Ermittlungen schon im Vorfeld konkreter Gefahr.

Hier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gewahrsam und Handgranaten“. Lesen Sie jetzt „Karlsruhe prüft: Darf Bayerns Polizei zu viel?“.

Bayerns Polizei darf schon bei «drohender Gefahr» tätig werden. Es ist eine von mehreren umstrittenen Regelungen im Polizeigesetz des Freistaats. Nicht nur dort schaut man nun…