Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission definiert digitalen Kinder- und Jugendschutz als Trias aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Ein Social-Media-Verbot lehnt sie ab.

Kurz bevor die Bundesregierung Empfehlungen zum digitalen Jugendschutz vorstellt, fordert eine Initiative ein striktes Social-Media-Mindestalter von 16 Jahren.

Nicht Kinder sollten vor allem Social-Media-Kompetenz erlangen. Eher sollte den Digitalkonzernen Verantwortung für Kinderschutz abverlangt werden.