Zehn Monate lang hat die Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ Empfehlungen erarbeitet, wie Kinder und Jugendliche im Netz besser geschützt werden können. In dieser Zeit wurde in Deutschland und Europa intensiv über Verbotsmodelle diskutiert, etwa ein generelles Nutzungsverbot sozialer Medien für unter 16-Jährige, wie es jüngst die Regierung in Großbritannien vorgeschlagen hat. Einem solch hohen Mindestalter stellt sich die Expertenkommission entgegen: „Pauschal hohe Mindestalter (15/16 Jahre) greifen zu kurz“, heißt es im Bericht.Unter den 56 Empfehlungen an Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien für eine nationale Gesamtstrategie zum Kinder- und Jugendschutz findet sich ein Vorschlag für ein gesetzliches Mindestalter von 13 Jahren. Darüber hinaus folgen die Empfehlungen dem Vorsorgeprinzip. Das heißt: Digitale Angebote sollen von Anfang an sicherer und kindgerechter gestaltet werden, anstatt dass Kindern und Jugendlichen der Zugang ganz verwehrt werden soll. „Die Empfehlungen der Kommission liefern wichtige Impulse für eine moderne Kinder- und Jugendpolitik im digitalen Zeitalter. […] Jugendschutz heißt hier: Safety by design“, teilte Bundesfamilienministerin Karin Prien mit Blick auf die Empfehlungen mit. Keine algorithmisch gesteuerten Feeds Dafür sollen insbesondere Plattformanbieter strukturell in die Verantwortung genommen werden. Empfohlen werden zwei Alternativen: Entweder, das von fast allen großen sozialen Medien wie Instagram, Tiktok, Snapchat und Co. bereits selbst festgelegte Mindestalter von 13 Jahren gesetzlich zu verankern. Für Kinder jünger als 13 sollte ein gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt. Das dürfte zum Beispiel für die Spieleplattform Roblox, die ebenfalls von Behörden als soziales Netzwerk eingestuft wird, oder Youtube Kids relevant sein. Bis 18 Jahre sollen bei dieser Alternative abgestufte Schutzstandards greifen, wobei zwischen den Gruppen 13–16 Jahre und 16–18 Jahre unterschieden wird.Die Kommission schlägt der Politik aber auch eine Alternative zwei vor: Man könne auch auf ein gesetzliches Mindestalter verzichten und dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen je nach Risiko des jeweiligen Angebots einführen, heißt es in den Empfehlungen. Welche das sind, soll in einem „verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen sowie Designanforderungen“ festgelegt werden. Die Forderungen sind ziemlich weitreichend.So empfiehlt die Kommission zum Beispiel ein Verbot von algorithmisch gesteuerten Feeds oder personalisierter Inhaltsausspielung für Jugendaccounts. Stattdessen muss der Feed auf aktiv abonnierte oder ausgewählte Profile beschränkt bleiben. Auch wird ein Ausschluss von Endlos-Feeds und automatischem Abspielen von Inhalten vorgesehen sowie voreingestellte Tageslimits, nutzungsfreie Zeitfenster, zum Beispiel nachts, und Pausenerinnerungen alle 30 Minuten vorgeschlagen.Der verbindliche Katalog soll nach den Empfehlungen primär auf europäischer Ebene durch eine Konkretisierung des Digital Services Act – Europas Social-Media-Gesetz – festgelegt werden. „Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt“, teilte Prien am Mittwoch bereits mit. Falls keine ausreichende und zeitnahe europäische Lösung gelinge, setze sie sich parallel für eine nationale Lösung ein. Erweiterung des Familienrechts Das knapp 120-seitige Papier richtet sich aber längst nicht nur an Plattformanbieter. Für die Empfehlungen haben sich die Expert:innen an den laut der UN-Kinderrechtskonvention zentralen Dimensionen des Kindeswohls orientiert: Schutz, Befähigung und Teilhabe. Damit das gelingt, müssten – entsprechend dem Entwicklungsstand der Kinder – auch Eltern, Bildungseinrichtungen, die Kinder- und Jugendhilfe, das Gesundheitswesen sowie Sicherheitsbehörden und Fachstellen, in die Verantwortung genommen werden.13ist nach Einschätzung der Experten das entscheidende Alter, bis zu dem Social Media nur unter Vorbehalt genutzt werden soll.So empfiehlt die Kommission etwa eine Verankerung elterlicher Medienerziehung im Familienrecht. Dahinter steht die Gefahr der „digitalen Vernachlässigung“. Durch eine Änderung des § 1631 Abs. 2 BGB soll ähnlich wie bei der Einführung der gewaltfreien Erziehung im Jahr 2000 das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung um den Schutz vor digitaler Vernachlässigung erweitert werden. Außerdem soll die Beratung zu Mediennutzung und Medienerziehung verbindlich in die Vorsorgeuntersuchungen aufgenommen werden, sodass „Familien verlässlich und frühzeitig beraten“ werden. Kein Smartphone-Nutzung in der Schule und KI-Seepferdchen Auch für Schulen und die Vermittlung digitaler Kompetenzen enthält die Kommission konkrete Vorschläge. An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Jahrgangsstufe soll die private Nutzung im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen bundesweit einheitlich untersagt und in den Schulgesetzen verankert werden.Zudem soll die Medienkompetenz in den Sekundarstufen eins und zwei gestärkt werden. Dafür sollen mit Unterstützung des Bundes bewährte Angebote evaluiert und in einer Datenbank dokumentiert werden. Gerade Peer-to-Peer-Ansätze fänden derzeit noch zu wenig Beachtung. In der Schule soll Social Media nicht genutzt werden. © dpa/Sina Schuldt Zudem sprechen sich die Experten für eine bundeseinheitliche, kindgerechte Anzeige- und Meldestelle aus, die von Bund und Ländern gemeinsam getragen werden soll. Diese soll niedrigschwellige Meldewege, etwa per Chat, eine pädagogische Begleitung sowie eine verlässliche Finanzierung bieten.Auch die wachsende Bedeutung und die Risiken von KI-Anwendungen im Alltag von Kindern und Jugendlichen greifen die Empfehlungen auf. Empfohlen werden die Einführung eines verpflichtenden „KI-Seepferdchen“-Zertifikats für das Grundschulalter, eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für AI-Companions sowie eine Anpassung der im Jugendschutzgesetz genannten Nutzungsrisiken um KI-bezogene Anwendungen.
Priens Kommission legt Ergebnisse vor: Experten sind gegen hartes Social-Media-Verbot für Jugendliche
Eine Expertenkommission fordert strengere Regeln für Plattformen, aber kein pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche zwischen 13 und 18. Für die Handynutzung in der Schule gibt es aber einen weitreichenden Vorschlag.










