PfadnavigationHomePolitikDeutschlandKommission präsentiert VorschlägeSo sollen Kinder vor Schäden durch Smartphones bewahrt werden – ab dem Baby-AlterStand: 13:29 UhrLesedauer: 6 MinutenSebastian Geisler, „Bild“-Politikredakteur, diskutiert das geplante Social-Media-Verbot für Kinder und beleuchtet die Balance zwischen Informationsfreiheit, Jugendschutz und elterlicher Verantwortung: „Im Zweifel bin ich für die Freiheit“, sagt Geisler.Die von Bildungsministerin Prien (CDU) eingesetzte Expertenkommission legt mehr als 50 Vorschläge vor, um Kinder und Jugendliche vor Gefahren im Netz zu schützen. Darunter finden sich ein Handynutzungsverbot an Schulen sowie eine Mindestaltersgrenze für soziale Medien.Ein Mindestalter für Social Media? Handyverbot an Schulen? Verursacher-Haftung für die Betreiber toxischer Tools? Gesellschaftliche Ächtung von Eltern, die ihre Kleinkinder mit iPads ruhigstellen? In der Debatte um einen wirksamen Kinder- und Jugendschutz im digitalen Raum hat es in den vergangenen Monaten zahlreiche Vorschläge gegeben. Jetzt hat die von Bundesbildungs- und Familienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte interdisziplinäre Expertenkommission ihre lang erwarteten Handlungsempfehlungen vorgelegt. Der Blick auf die 56 vorgeschlagenen Maßnahmen zeigt vor allem eins: Um Kinder und Jugendliche vor Gefahren im Netz zu schützen, gibt es nicht die eine Patentlösung. Und so finden sich zwar auch die eingangs erwähnten Ideen in dem Vorschlagspapier der Experten um den Kieler Bildungsforscher Olaf Köller und die frühere Bundestagsabgeordnete Nadine Schön (CDU). Aber eben auch zahlreiche andere Maßnahmen, um die „Trias aus Schutz, Befähigung und Teilhabe“ zu gewährleisten, um die es den 18 Experten geht: Schutz vor Risiken, Befähigung zur kompetenten Mediennutzung, Teilhabe als Zugang zu digitalen Bildungs-, Kommunikations- und Erfahrungsräumen. „Unser Ziel ist ein lernendes Umsetzungssystem, das Schutz, Befähigung und Teilhabe dauerhaft wirksam macht“, betonte Schön. Lesen Sie auchWas das bedeutet, dekliniert die Kommission in ihren 56 Handlungsempfehlungen durch – und fängt damit tatsächlich bereits bei den Babys an. „Werden digitale Medien schon in den ersten Lebensjahren zur Beruhigung oder Unterhaltung eingesetzt, drohen Reizüberflutung, eine frühe Gewöhnung an Belohnung durch Mediennutzung und verringerte Zuwendung“, warnt die Kommission. Auch eine intensive, ablenkende Mediennutzung der Eltern bringe Entwicklungsrisiken mit sich. Eine verbindliche Beratung, die jede Familie erreicht, fehle in dieser frühen Phase aber bisher. „Eltern sollen deshalb vor- und nachgeburtlich verlässlich zum Umgang mit digitalen Medien in den ersten drei Lebensjahren beraten werden“, schlagen die Experten vor – im Sinne der bereits existierenden Initiative „Bildschirmfrei bis 3“. Gedacht wird vor allem an Hebammen und Kinderärzte. Die Ärzte adressiert die Kommission auch mit dem Vorschlag, „Beratung zu Mediennutzung und Medienerziehung“ verbindlich in die Vorsorgeuntersuchungen aufzunehmen. Lesen Sie auchParallel dazu wird eine Gesetzesänderung vorgeschlagen: So wie der Gesetzgeber im Jahr 2000 das Recht auf gewaltfreie Erziehung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben hat, solle das Recht des Kindes auf Pflege und Erziehung um den Schutz vor Vernachlässigung einschließlich digitaler Vernachlässigung erweitert werden. „Die Aufnahme in das Bürgerliche Gesetzbuch setzt ein Signal und schafft eine gesellschaftliche Debatte sowie Orientierung“, heißt es dazu. Klare Kante also in Richtung Eltern und ihre Fürsorgepflicht. Lesen Sie auch„Angesichts der großen Bedeutung der elterlichen Rolle und ihrer Verantwortung habe ich eine große Sympathie für die Empfehlung, die elterliche Medienerziehung familienrechtlich zu verankern durch eine entsprechende Einfügung ins BGB“, betonte Prien. Weiter geht es mit dem Fokus Schule: Für private Handys soll ein bundesweites Verbot bis einschließlich zur siebten Klasse gelten. „Empfohlen wird eine weitgehende Einschränkung: An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Jahrgangsstufe soll die private Nutzung im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und in den Pausen bundesweit einheitlich untersagt und in den Schulgesetzen verankert werden“, heißt es in den Empfehlungen. Ab der achten Jahrgangsstufe sollen Schulen unter Beteiligung der Schüler „verbindliche Nutzungskonzepte“ erarbeiten.Eingeführt werden soll zudem ein „verpflichtendes, online erwerbbares und kindgerechtes Zertifikat zu Chancen und Gefahren von KI, zunächst für das Grundschulalter“, auch „KI-Seepferdchen“ genannt. Für ältere Schüler soll es eine Datenbank mit geprüften Programmen zur Stärkung der Medienkompetenz geben. Lesen Sie auchUnd was ist nun mit einem Mindestalter für soziale Medien? Hier legt sich die Kommission nicht ganz fest. Möglich seien zwei Varianten. Alternative eins: Eine „gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13–16 und 16–18 Jahre“. Und Alternative zwei: keine einheitliche Altersgrenze, sondern „dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots wie etwa algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen oder Livestreams“. Für beide Wege gelte es, nationale Alleingänge zu vermeiden und auf eine „verbindliche Konkretisierung“ im Digital Services Act der EU hinzuwirken.Ministerin Prien machte bereits klar, für welche Lösung sie votiert: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre“, sagte Prien. Für Kinder unter 13 Jahren solle ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ gelten, der „nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote“ zulässt. „Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt“, betonte Prien.Warnung vor „parasozialen“ KI-BeziehungenNötig wäre das auch für den nächsten Vorschlag der Kommission, nämlich die Durchsetzung eines „Jugendschutz by Design und by Default“. Ein wesentlicher Teil der Gefährdungen folge nicht aus einzelnen Inhalten, sondern aus der Gestaltung der Dienste mit algorithmischen Feeds, sogenannten „Dark Patterns“ und riskanten Grundeinstellungen, so die Kommission. Ihre Empfehlung: „Für Accounts Minderjähriger soll ein verbindlicher Katalog standardmäßiger sicherer Voreinstellungen gelten, der per Default wirkt: keine algorithmischen Feeds und keine personalisierte Werbung, Verbot suchtverstärkender Funktionen und manipulativer Designmuster.“ Der Schutz verlagere sich damit von der individuellen Kompetenz auf die strukturelle Ebene: „Dienstanbieter tragen die Verantwortung für die Gestaltung ihrer Produkte – und somit auch dafür, dass Minderjährige sich sicher in deren digitalen Räumen bewegen können.“ Lesen Sie auchWichtig sei für all das auch eine wirksame und datenschutzgerechte Altersbestimmung. „Verbindliche, grundrechtsschonende Standards schaffen Rechtssicherheit und verhindern, dass Plattformen eigenmächtig über besonders grundrechtsrelevante Verfahren entscheiden.“Zudem warnen die Experten vor den Risiken bestimmter von künstlicher Intelligenz gestützter Anwendungen, etwa durch KI-gesteuerte Begleiter, die darauf ausgelegt seien, durch fortlaufende, personalisierte Interaktion emotionale Nähe und Bindung zu erzeugen. „Gerade für vulnerable Jugendliche drohen parasoziale Beziehungen, emotionale Abhängigkeit und die Verstärkung psychischer Belastungen, während die KI-Verordnung und der DSA diese Risiken bislang nicht ausreichend erfassen“, warnen die Experten. Eingeführt werden solle daher – vorzugsweise auf EU-Ebene – eine „gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren samt Anbieterpflichten: zuverlässige Altersprüfung, jugendgerechte Voreinstellungen, Schutz gegen emotionale Abhängigkeit und klar erkennbare Hinweise, dass es sich nicht um eine menschliche Beziehung handelt.“Lesen Sie auchBei allen zu beschließenden Maßnahmen müssten Kinder und Jugendliche „frühzeitig, systematisch und verbindlich beteiligt werden“, empfiehlt die Kommission. Sie hatte bei ihren Sitzungen und Expertenhearings auch selbst die Perspektiven von Kindern und Jugendlichen eingeholt. „Die Arbeit der Expertenkommission hat gezeigt, dass Heranwachsende klare Rahmenbedingungen und Regeln benötigen, die zu ihrer Entwicklung passen und sie sicher im Netz navigieren lassen“, betonte Co-Kommissionschef Olaf Köller. „Nicht das Kind muss sich an die digitale Welt anpassen, sondern die digitale Welt an das Kind.“Deutschland fehle es nicht an Wissen und nicht an Regeln dafür, wie das Internet für Kinder und Jugendliche gestaltet sein sollte, sondern an der Umsetzung, so Köller. „Die Empfehlungen sind Ausgangspunkt einer Gesamtstrategie für einen langfristigen, lernfähigen Prozess mit allen Akteuren, die Verantwortung tragen. Junge Menschen müssen den digitalen Raum mitgestalten, und wir begleiten und stärken sie dabei.“Als Ministerin, die auch für den Jugendschutz zuständig sei, werde sie diesen Prozess „mit Nachdruck weiter vorantreiben“, versprach Prien. „Unser Ziel ist eine zukunftsorientierte Gesamtstrategie, die Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichermaßen stärkt und Regulierung, Bildung sowie Prävention intelligent miteinander verbindet. So schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass Kinder und Jugendliche die digitale Welt sicher nutzen und ihre Chancen bestmöglich entfalten können.“Sabine Menkens berichtet über gesellschafts-, bildungs- und familienpolitische Themen.