Kein pauschales Verbot der Social-Media-Nutzung für Kinder und Jugendliche – das ist eine der Empfehlungen der interdisziplinären Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Das von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) im Herbst vorigen Jahres eingesetzte Gremium hat seine gut hundert Seiten umfassenden Empfehlungen am Mittwoch in Berlin veröffentlicht. Schon seit die Wissenschaftler im April eine Bestandsaufnahme der bisherigen Lage vorgelegt haben, war klar, dass sie ein pauschales Social-Media-Verbot für Jugendliche nicht für sinnvoll halten, wie es in Australien schon Gesetz ist, in mehreren europäischen Ländern geplant und von Teilen der Politik auch in Deutschland gefordert wird.„Die Kommission war sich von Beginn an einig, dass die Debatte nicht auf die Frage reduziert werden darf, wie Risiken begrenzt werden können“, heißt es zu Beginn der Empfehlungen der Kommission. Ein zeitgemäßer Kinder- und Jugendschutz umfasse mehr als bloßen Schutz. Er schließe die Befähigung junger Menschen zur selbstbestimmten Nutzung digitaler Technologien ebenso ein wie ihre aktive Teilhabe an einer digitalen Gesellschaft. Schutz, Befähigung und Teilhabe sehen die Wissenschaftler daher nicht als konkurrierende Ziele, sondern als Trias.Die Diskussionen der vergangenen Monate haben gezeigt, wie sich der Blick auf die Nutzung sozialer Medien verändert hat. Die Kommission sieht Kinder und Jugendliche als Träger eigener Rechte, die an Entscheidungen beteiligt werden und mit steigendem Alter mehr Verantwortung für sich und ihr Handeln übernehmen müssten. Die insgesamt 56 Empfehlungen der Kommission richten sich an Politik, Verwaltung, Sicherheitsbehörden, Polizei, Bildungsinstitutionen, Kinder- und Jugendhilfe, Wissenschaft, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und vor allem auch an die Kinder und Jugendlichen sowie deren Eltern. Sie alle müssen aus der Sicht der Kommission unterschiedliche Pflichten erfüllen und hätten unterschiedliche Handlungsmöglichkeiten.Die zentrale Verantwortung der ElternOb aus der digitalen Transformation mehr Teilhabe und persönliche Entfaltungsmöglichkeiten entstünden, sei keine technologische, sondern eine politische und gesamtgesellschaftliche Frage, schreiben die beiden Vorsitzenden der Kommission, der Kieler Bildungsforscher Olaf Köller und die frühere Bundestagsabgeordnete Nadine Schön (CDU). Die Kommission hat in Workshops und Diskussionsrunden die Perspektive der Jugendlichen einbezogen und berücksichtigt.Deren Eltern trügen eine zentrale Verantwortung, allerdings unterschieden sich Familien erheblich im Blick auf ihre zeitlichen, finanziellen, sprachlichen und sozialen Voraussetzungen. Sie müssten deshalb inklusiv, mehrsprachig und barrierearm informiert werden. Ihre Empfehlungen formuliert die Expertenkommission zum einen aus einer entwicklungsorientierten Perspektive, zum anderen aus einer verantwortungsorientierten. Die ersten Lebensjahre von der Geburt bis zum zweiten Lebensjahr müssten durch verlässliche Beziehungen und Bindungen geprägt sein, sie sollten aus Sicht der Forscher ohne digitale Medien verlaufen. Die Beratung zur Mediennutzung und Medienerziehung soll verbindlich in die Vorsorgeuntersuchungen aufgenommen und mit einer angemessenen Vergütung für Kinder- und Jugendärzte hinterlegt werden.Im Alter von drei bis fünf Jahren sollten Eltern erste Schritte der Medienaneignung begleiten. In diesem Alter befürworten die Fachleute keine eigenständige Nutzung, sondern eine an Spiel und Sprache anknüpfende. Hier sieht die Kommission auch eine zentrale Verantwortung bei den Kitas. Sie schlägt vor, ein Industriesiegel für Spielzeug „Kindersichere KI“ mit einer begleitenden Informationskampagne zu entwickeln, für die auch die Plattformbetreiber gewonnen werden sollen. Digitale Medienbildung einschließlich Künstlicher Intelligenz soll aus Sicht der Experten ein verpflichtendes und prüfungsrelevantes Modul in den Ausbildungs- und Studiengängen der Erzieher werden, wofür Länder und Kommunen mit Aus- und Weiterbildungsinstitutionen und Trägern zuständig sind.Private Smartphones an Schulen verbietenBei Kindern im Alter von sechs bis neun Jahren soll die Grundschule dafür sorgen, dass digitale und analoge Erfahrungen zusammenspielen. Kinder sollten im Umgang mit digitalen Anwendungen die grundlegenden Funktionsweisen verstehen, Regeln nachvollziehen, eigene Grenzen wahrnehmen und wissen, an wen sie sich bei Problemen wenden könnten. Dafür sollten der Sachunterricht und der Nachmittag genutzt werden. Darauf müssten Lehrer in ihrer Aus- und Weiterbildung vorbereitet werden. „Hierfür soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen, das entsprechende Angebot an Fach- und Hochschulen ausgebaut und leicht zugänglich gemacht sowie um studienbegleitende Zertifikatskurse ergänzt werden“, heißt es in den Empfehlungen.Außerdem sehen die Wissenschaftler die Notwendigkeit, die Nutzung privater digitaler Geräte von der ersten bis zur siebten Klasse im Unterricht, in außerunterrichtlichen Angeboten und Pausen bundeseinheitlich zu untersagen. Diese Regelung solle in den Schulgesetzen festgehalten und nicht den einzelnen Schulen überlassen werden. Ab der achten Klasse sollten Nutzungskonzepte unter Beteiligung der Schüler eingeführt werden. Ein KI-Seepferdchen, das der Bund durch eine Anschubfinanzierung ermöglichen könnte, müsste verpflichtend eingeführt werden. Gemeint ist ein online erwerbbares kindgerechtes Zertifikat zu Möglichkeiten und Gefahren des KI-Einsatzes im Grundschulalter. Die weitere Vermittlung müsse bei den Bildungseinrichtungen der Länder liegen.Die Übergangsphase von der Kindheit zur Jugend im Alter von zehn bis zwölf Jahren sei wichtig für den „initialen Ausbau von Risiko-, Medien- und Demokratiekompetenz“, schreibt die Kommission. Befähigung dürfe aber nicht bedeuten, Verantwortung auf Kinder zu verlagern; vielmehr gehe es darum, ihnen unter verlässlichen Bedingungen zu ermöglichen, ihre Handlungsspielräume zu erweitern. Es muss deshalb eine kindgerechte KI in digitaler Souveränität der EU geben, außerdem müssten abgestufte Präventionsmaßnahmen gegen exzessive Nutzung und Abhängigkeit ausgebaut werden. Um Internetphänomene zu erkennen und Umgangsstrategien zu eröffnen, müsse es Erprobungsräume (Safer Spaces) geben. Außerdem sollten Ansprechpersonen mit medienpädagogischer Expertise qualifiziert werden.Digitale Polizeiarbeit soll verstärkt werdenIm Alter von 13 bis 17 Jahren werden digitale Räume aus Sicht der Forscher immer wichtiger für Identitätsentwicklung, Bildung, politische Information und gesellschaftliche Beteiligung. Weil Jugendliche in dieser Zeit zunehmend eigene Entscheidungen träfen, sind für die Kommission Schutz- und Hilfsangebote besonders wichtig: „Hier sind besonders die Anbieter von Plattformen sowie digitalen Tools und Inhalten in der Pflicht, Designs für Heranwachsende sicher zu gestalten.“ Schutz- und Unterstützungsangebote blieben stets wichtig, vor allem für Jugendliche in vulnerablen Lebenslagen. Selbstbestimmung und erreichbare Unterstützung seien zu verbinden, fordert die Kommission. Sie erhofft sich außerdem große Wirkung durch Peer-to-Peer-Programme in der Sekundarstufe I und II. Mit der Volljährigkeit enden aus Sicht der Forscher weder Schutzbedarf noch Lernprozesse. Die Aufgabe, zu souveränen Nutzern zu werden, bleibe eine Lebensaufgabe.In einer Reihe von phasenübergreifenden Aufgaben widmet sich die Kommission dem Schutz. Sie schlägt örtliche Anlaufstellen für Medienkompetenz vor, will Eltern und Familien für einen verantwortungsvollen Umgang mit den Bildern ihrer Kinder sensibilisieren und die elterliche Medienerziehung familienrechtlich rahmen. Konkret ist an einen neuen Paragraphen 163f im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zur elterlichen Verantwortung in der Digitalerziehung gedacht, aber auch an Warnhinweise zum Hochladen von Kinderfotos durch die Anbieter. Außerdem fordert sie einheitliche Standards bei der Diagnose und Behandlung von suchtartigem Verhalten mit niederschwelligen Behandlungsmöglichkeiten.Die digitale Polizeiarbeit muss aus Sicht der Wissenschaftler gestärkt werden. Sie halten eine Kinderonlinewache, also eine bundeseinheitliche Anzeige- und Meldestelle der Sicherheitsbehörden für Minderjährige, für nötig, die allerdings mit der europäischen Ebene abgestimmt werden muss. „Plattformbetreiber sollen durch verifizierte Polizeikonten, schnelle Kommunikationskanäle und Melde-Buttons zusammenwirken“, heißt es in den Empfehlungen. Auch grenzüberschreitende Maßnahmen wie gemeinsame virtuelle Polizeistreifen sollten geprüft werden. Die Darstellungen sexualisierter Gewalt müssten konsequent bekämpft werden; konkret nennt die Kommission polizeiliche Scheinkindoperationen, bei denen sich Beamte als Kinder ausgeben.Warnung vor nationalen AlleingängenDa sich die Kommission nicht auf eine Altersgrenze einigen konnte, überlässt sie der Bundesregierung die Entscheidung darüber, ob sie eine Mindestaltersgrenze von 13 Jahren oder dienstspezifische Altersgrenzen etabliert. Der Digital Services Act (DSA) der EU verpflichte Plattformen zwar zum Schutz Minderjähriger, bleibe jedoch zu unbestimmt. Außerdem setzten relevante Social-Media-Plattformen bislang keine wirksamen Altersüberprüfungen ein. Als Reaktion darauf wird in verschiedenen Staaten über Mindestaltersgrenzen von 15 oder 16 Jahren für soziale Medien diskutiert. Aus Sicht der Forscher greifen solche hohen Altersgrenzen zu kurz, weil sie unterschiedliche Dienste und Funktionen gleich behandeln, obwohl deren Risiken voneinander abweichen. Hohe Altersgrenzen wie die in Frankreich bereits vom Parlament beschlossenen 15 Jahre förderten außerdem Umgehungsversuche, geben die Forscher zu bedenken.Sollte sich die Bundesregierung für eine Altersgrenze entscheiden, müsste sie bei 13 Jahren für Social-Media-Accounts liegen. Überprüft werden müsste sie vorrangig mit der EUDI-Wallet, einer digitalen Brieftasche, mit der es ab Anfang 2027 möglich sein soll, sich europaweit auszuweisen. Ausdrücklich gewarnt wird vor Altersfeststellungen mit biometrischen Daten, invasivem Tracking oder Technologien zur Altersableitung oder -schätzung.Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sollen abgestufte Schutzstandards gelten. Sollte sich die Regierung darauf einigen, auf eine gesetzliche Altersgrenze zu verzichten, müsste Artikel 28 Absatz 1 des DSA so ergänzt werden, dass Accounts, Dienste und einzelne Funktionen für bestimmte Altersgruppen verbindlich beschränkt werden. Die Forscher warnen für beide Alternativen vor nationalen Alleingängen, zumal nationale Vorgaben auf Plattformen mit einem Sitz außerhalb Europas nur eingeschränkt durchgesetzt werden können. Es sei rechtlich unsicher, „in welchem Umfang einzelne Mitgliedsstaaten neben dem weitgehend harmonisierten DSA zusätzliche Verpflichtungen für Plattformbetreiber erlassen dürfen“. Die Bundesregierung solle sich deshalb für eine Änderung des DSA mit einheitlichen Vorgaben zur Altersüberprüfung einsetzen.Die Accounts Minderjähriger müssten in besonderer Weise geschützt, Endlos-Feeds und andere suchtfördernde Techniken vermieden werden. „Die Europäische Union und der Bund sollen verbindlich festlegen, welche Altersbestimmungstechnologien für welche Dienste und Inhalte zulässig sind“, heißt es in den Empfehlungen. Eines der Kommissionsmitglieder, der Ulmer Kinderpsychiater Jörg Fegert, ist auch Vorsitzender der EU-Kommission zum gleichen Thema. Sie wird ihre Empfehlungen am 13. Juli vorlegen. Mit Spannung ist zu erwarten, ob die EU sich zur Geschlossenheit gegenüber amerikanischen Plattformen durchringt und wie der unberechenbare Präsident der USA darauf reagiert.
Social-Media-Empfehlungen: Expertenkommission will KI-Seepferdchen
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission definiert digitalen Kinder- und Jugendschutz als Trias aus Schutz, Befähigung und Teilhabe. Ein Social-Media-Verbot lehnt sie ab.












