Ausserordentliche Milliarden für die Armee – was würde das genau bedeuten?Auch ausserordentliche Ausgaben müssen mittelfristig kompensiert werden. Wie schwierig das ist, zeigt sich bei den Corona-Schulden. Eine andere Variante wäre, den Kantonen ein paar Milliarden abzuzwacken.24.08.2026, 16.52 Uhr4 LeseminutenDie Armee soll wieder deutlich mehr Geld erhalten, aber die Politik tut sich schwer mit der Finanzierung.Gian Ehrenzeller / KeystoneEs tönt so einfach. Das Parlament solle einen Teil der Rüstungsausgaben der kommenden Jahre ausserordentlich finanzieren, fordern bürgerliche Sicherheitspolitiker. Sie arbeiten dieser Tage in Bern mit Hochdruck an konkreten Vorschlägen für die Herbstsession. Mit einer ausserordentlichen Finanzierung könnten sie mehrere Milliarden an den strengen Regeln der Schuldenbremse vorbeischleusen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Das wäre bequem für das Parlament: Es muss weniger Kürzungen in anderen Bereichen beschliessen, und es kommt eher darum herum, das Stimmvolk von einer Steuererhöhung zu überzeugen.Aber ganz so banal ist die Sache nicht. Zum einen besteht das Risiko, dass die bürgerlichen Parteien ein Präjudiz für künftige Umgehungen der Schuldenbremse schaffen, deren Loblied sie so gerne singen. Schon rein rechtlich ist der Plan umstritten: Gemäss der Finanzverwaltung würde sich das Parlament über das Gesetz hinwegsetzen, wenn es für die Drohnenabwehr oder andere Rüstungsgüter ausserordentliche Ausgaben beschliessen würde.So einfach wie in Deutschland geht es nichtZum anderen lösen sich durch eine ausserordentliche Finanzierung nicht alle Regeln in Luft auf. Die hiesige Schuldenbremse lässt sich nicht so einfach aushebeln wie jene in Deutschland. Dort konnte der Bundestag für die Armee ausserhalb des Haushalts ein «Sondervermögen» von 100 Milliarden Euro beschliessen, das entgegen seinem wohlklingenden Namen aus neuen Schulden besteht.In der Schweiz greift die Schuldenbremse auch in ausserordentlichen Lagen – zwar nicht direkt, aber indirekt. Die Regeln sind klar: Auch ausserordentliche Ausgaben dürfen keine dauerhafte Neuverschuldung bewirken. Falls sie zu Fehlbeträgen führen, müssen diese innerhalb von sechs Jahren mit Überschüssen kompensiert werden. So steht es seit 2010 im Gesetz.Doch dann kam die Corona-Pandemie. Von 2020 bis 2022 hat der Bund vor allem für Sozialleistungen und Wirtschaftshilfen ausserordentliche Ausgaben in ungeahntem Ausmass getätigt. Sie summierten sich auf 30 Milliarden Franken, was massgeblich dazu führte, dass die Schulden des Bundes von 2019 bis 2022 von 103 auf 139 Milliarden Franken zunahmen.Rasch war klar, dass es kaum verkraftbar wäre, derart hohe Schulden innert sechs Jahren wieder abzubauen. Manche in Bern wollten einen Teil einfach stehenlassen, zumal der Bund zuvor fast durchwegs Überschüsse erzielt und Schulden getilgt hatte. Doch die bürgerliche Mehrheit im Parlament entschied anders: Sie erstreckte die Frist für den Schuldenabbau von sechs auf zwölf Jahre, also von 2029 auf 2035. Im äussersten Notfall, wenn eine weitere Krise hinzukäme, ist eine erneute Verlängerung bis 2039 erlaubt. So hat es das Parlament 2022 beschlossen.Dauerhafte Neuverschuldung ist nicht erlaubtVier Jahre später ist die Bilanz ernüchternd: Die Bundesschulden sind heute höher als 2022. Das liegt auch daran, dass die Politik mittlerweile weitere ausserordentliche Ausgaben beschlossen hat, primär für die Unterstützung der ukrainischen Flüchtlinge. Alles in allem wies die Kontrollstatistik des ausserordentlichen Haushalts Ende 2025 immer noch ein Minus von 26,3 Milliarden Franken auf. Wie es dem Bund gelingen soll, diesen Fehlbetrag bis 2035 abzubauen, ist schwer vorstellbar.Wenn das Parlament nun für die Rüstung weitere ausserordentliche Milliarden beschliesst, wird es noch schwieriger, eine dauerhafte Neuverschuldung zu verhindern. Je länger die Frist erstreckt wird, desto offenkundiger werden die Vorgaben und die Glaubwürdigkeit der Schuldenbremse infrage gestellt. Doch niemand kann das Parlament daran hindern, diesen Weg zu beschreiten. Um bestimmte Ausgaben als ausserordentlich zu deklarieren, genügt es, wenn in beiden Kammern je eine Mehrheit der Mitglieder zustimmt (mindestens 101 Stimmen im National- und 24 im Ständerat).Ob es so weit kommt, wird sich bald zeigen. Zurzeit sind die Finanz- und die Sicherheitspolitiker des Ständerats daran, die Vorlage zur Finanzierung der Rüstungsausgaben in ihren Kommissionen vorzuberaten. Klar ist heute nur, dass der Vorschlag des Bundesrats, für die Armee die Mehrwertsteuer zu erhöhen, auf breite Gegenwehr stösst. Nur die Mitte steht dahinter. Die Linke ist grundsätzlich dagegen. SVP und FDP wollen zwar das Rüstungsbudget aufstocken, die fehlenden Mittel aber über Einsparungen in anderen Bereichen beschaffen.Die Kantone sollen einen Beitrag leisten, fordert die FDPIm Fall der FDP ist das jedoch nicht alles. In einem Arbeitspapier präsentieren die Freisinnigen nebst der ausserordentlichen Finanzierung noch einen anderen, nicht minder brisanten Vorschlag: Sie wollen den Anteil der Kantone an der Bundessteuer vorübergehend einfrieren, um zusätzliche Gelder für die Landesverteidigung zu generieren.Der Anteil der Kantone wurde 2020 im Rahmen der jüngsten Reform der Firmensteuern von 17 auf 21,2 Prozent erhöht. Seither liegt er über dem in der Verfassung definierten Minimum. Das verschafft dem Bund Spielraum, den die FDP nutzen will. Nach ihrer Berechnung könnten voraussichtlich 13 Milliarden Franken zusammenkommen, wenn der Kantonsanteil während zehn Jahren plafoniert würde.Aus Sicht der FDP ist es zumutbar, den Kantonen einen Teil der Rüstungsausgaben aufzubürden. Auch sie hätten von der «Friedensdividende» der letzten Jahrzehnte profitiert. Die Überlegung dahinter: Weil der Bund bei der Landesverteidigung sparen konnte, war er in der Lage, etwa die Beiträge an die Hochschulen oder andere kantonale Aufgaben zu erhöhen.Noch ein zweites Argument nennt die FDP: Die Einnahmen aus der Bundessteuer seien in den letzten Jahren stärker gestiegen, als man dies beim Entscheid über die Steuerreform von 2020 erwartet habe. Auch deswegen sei eine temporäre Plafonierung «vertretbar». Die FDP vergisst auch nicht zu erwähnen, dass der Bund in der Corona-Pandemie den grössten Teil der Kosten getragen hat, obwohl Gesundheitspolitik auch Sache der Kantone ist.Falls es der Ständerat wagen sollte, tatsächlich die Steuereinnahmen der Kantone anzugreifen, wäre heftiger Widerstand der Kantonsregierungen zu erwarten. Im Fall der Fälle würden sie wohl das Referendum ergreifen, um eine Abstimmung zu erzwingen. Damit käme es – wenn auch nur indirekt – doch noch zu einem Volksentscheid über den Wiederaufbau der Schweizer Armee.Passend zum Artikel
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Auch ausserordentliche Ausgaben müssen mittelfristig kompensiert werden. Wie schwierig das ist, zeigt sich bei den Corona-Schulden. Eine andere Variante wäre, den Kantonen ein paar Milliarden abzuzwacken.







