Neuer Vorschlag für das Rüstungsbudget: Die Steuern sollen weniger stark erhöht werden, dafür längerDie Finanzpolitiker des Ständerats haben am Dienstag eine neue Lösung für das Armeebudget präsentiert. Der Clou dabei: Wenn die Steuererhöhung scheitert, hätte nicht die Armee ein Problem, sondern der Bundeshaushalt.25.08.2026, 19.51 Uhr3 LeseminutenVerteidigungsminister Martin Pfister will der Bevölkerung eine Steuererhöhung für die Landesverteidigung schmackhaft machen.PETER KLAUNZER / KEYSTONEViel Zeit haben sie nicht. Die Sicherheits- und Finanzpolitiker des Ständerats müssen dieser Tage eine politisch und technisch schwierige Vorlage für die Herbstsession vorbereiten. Im Kern geht es um diese Frage: Woher soll der Bund 24 Milliarden Franken für zusätzliche Rüstungsausgaben in den kommenden Jahren beschaffen?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Der Bundesrat will die Mehrwertsteuer befristet auf zwölf Jahre um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. Das würde die Konsumenten rund 2 Milliarden Franken im Jahr kosten. Der Vorschlag wird einzig von der Mitte-Partei unterstützt, SVP und FDP sind ebenso dagegen wie die Linke.Gemessen an dieser Ausgangslage fällt der erste Vorentscheid im Parlament erstaunlich aus: Die Finanzkommission des Ständerats hat sich am Dienstag ebenfalls für eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ausgesprochen. Diese soll zwar kleiner ausfallen als vorgeschlagen: 0,2 statt 0,5 Prozentpunkte. Damit würde die Mehrbelastung noch 0,8 Milliarden Franken betragen. Im Gegenzug will die Kommission die Laufzeit auf 17 Jahre ausdehnen. Weil die Sätze der Mehrwertsteuer in der Verfassung stehen, würde zwingend eine Volksabstimmung stattfinden.Risiko verschiebt sich von der Armee zum BundGenau hier verbirgt sich die wichtigste Korrektur, welche die Finanzkommission plant. In der Variante des Bundesrats soll die Armee einen milliardenschweren Rüstungsfonds erhalten, damit sie die zusätzlichen Beschaffungen rascher tätigen kann. Diese Sonderkasse wäre rechtlich aber zwingend mit der Steuererhöhung verknüpft: Lehnt das Volk die höheren Steuern ab, fällt auch der Fonds dahin.Genau dies wollen die bürgerlichen Parteien verhindern, zumal etliche ihrer Exponenten daran zweifeln, dass höhere Abgaben für die Landesverteidigung im Volk mehrheitsfähig sind. Die Kommission weist nun einen Weg, wie sich verhindern lässt, dass die Abstimmung über die Steuererhöhung zum Schicksalsentscheid für die Armee wird.Damit sich der Fonds vorübergehend verschulden darf, braucht er eine wasserdichte Finanzierung. Beim Bundesrat besteht sie aus der Steuererhöhung. Die Finanzkommission schlägt jetzt aber vor, stattdessen eine gesetzliche Zweckbindung zulasten der Bundeskasse zu schaffen: Der Bund müsste dem Fonds jährlich zwingend bis zu 1,3 Milliarden Franken überweisen. Letztlich käme mit der längeren Laufzeit ähnlich viel Geld zusammen wie beim Bundesrat.Damit verschieben sich die Risiken fundamental: Wenn das Volk die Steuererhöhung ablehnt, ist das nicht mehr in erster Linie ein Problem für den neuen Rüstungsfonds und die Armee, sondern für den allgemeinen Bundeshaushalt. Er müsste weiterhin die zusätzlichen Gelder für die Rüstung in den Fonds einlegen, bekäme aber keine höheren Einnahmen aus der Mehrwertsteuer. Der Spardruck dürfte wieder zunehmen.Abstimmung soll erst später stattfindenDie Kommission hat noch einen zweiten Entscheid gefällt: Sie will einen Teil der Budgetunterschreitungen, die es in der Verwaltung regelmässig gibt, ebenfalls verbindlich für den Fonds verwenden. Heute fliessen diese Gelder in den Abbau der Schulden, die der Bund in der Corona-Pandemie aufnehmen musste. Es würde somit länger dauern, bis diese Altlasten getilgt werden können. Gemäss der Kommission soll die Hälfte dieser Kreditreste in die Rüstung fliessen, was etwa 0,5 Milliarden Franken pro Jahr ausmachen soll.Geht es nach der Kommission, würde die Volksabstimmung über die Steuererhöhung erst 2028 stattfinden. Der Bundesrat peilte bis jetzt einen Entscheid 2027 an. Mit dem neuen Vorschlag könnte der Urnengang kombiniert werden mit einem anderen Dossier: Zurzeit erhält ein anderer Fonds – jener für die Eisenbahn – ein Promille aus der Mehrwertsteuer. Dieses ist aber ebenfalls befristet, und zwar bis 2030.Der Bundesrat möchte die Befristung verlängern. Dieser Entscheid könnte nun mit der neuen – ebenfalls befristeten – Erhöhung um 0,2 Punkte verknüpft werden. Auch auf die Gefahr hin, dass vor lauter Zweckbindungen und Befristungen niemand mehr den Überblick hat.Die Finanzkommission hat auch Anträge für eine ausserordentliche Finanzierung der Rüstungsausgaben diskutiert. Damit liessen sich die 24 Milliarden Franken ganz oder teilweise an der Schuldenbremse vorbeischleusen. Diese Vorschläge sind jedoch klar gescheitert.Als Nächstes wird sich die Sicherheitskommission des Ständerats mit dem Thema befassen.Passend zum Artikel