«Als ich dies las, habe ich Schnappatmung bekommen», sagt der Richter zu Pierin Vincenz. Das Protokoll zum Auftritt des Ex-Raiffeisen-Chefs vor dem ObergerichtAm zweiten Tag des Berufungsverfahrens wurde der ehemalige Bankchef befragt. Er wich konkreten Antworten aus und schob Schutzbehauptungen vor.12.08.2026, 05.30 Uhr4 LeseminutenRaiffeisen schulde ihm immer noch viel Geld, sagte Pierin Vincenz während seiner Befragung.Urs Flüeler / KeystonePierin Vincenz und Raiffeisen: Das war einmal. Einst machte er als Bankchef die Genossenschaftsbank zur dritten Kraft im Land hinter den Grossbanken. Heute steckt er in einem harten Kampf mit seiner ehemaligen Arbeitgeberin. «Die Bank will mich fertigmachen», sagte Vincenz vor dem Obergericht. Der frühere Bankchef schätzt die Forderungen von Raiffeisen gegen ihn auf 50 Millionen Franken.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Vincenz war seit dem ersten Prozess Anfang 2022 aus der Öffentlichkeit verschwunden. Am Dienstagvormittag nahm er erneut zu den Vorwürfen gegen sich Stellung. Für den ehemaligen Raiffeisen-Chef und seine Mitangeklagten steht in dem Berufungsverfahren viel auf dem Spiel. In erster Instanz hatte ihn das Bezirksgericht im April 2022 unter anderem wegen heimlicher Firmenbeteiligungen und Spesenexzessen zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt.Der heute siebzigjährige Vincenz wirkte während seiner gut zweieinhalb Stunden dauernden Befragung angespannt. Er antwortete meist kurz und knapp. «Daran kann ich mich nicht erinnern», sagte Vincenz immer wieder nach Fragen des vorsitzenden Richters Christian Prinz.Keine Auskunft zu seinen FinanzenWortkarg war Vincenz auch, als er danach gefragt wurde, wie er heute lebt. Einzig seinen Wohnort im Tessin und sein Alter bestätigte er. Nach seinen finanziellen Verhältnissen gefragt, verweigerte er die Aussage. «Ich will mich und mein Umfeld angesichts des enormen öffentlichen Interesses schützen», sagte der ehemalige Bankchef.Derart zugeknöpft war Vincenz als Raiffeisen-Chef kaum jemals. Während seiner Zeit an der Spitze der Genossenschaftsbank von 1999 bis 2015 war er der beliebteste Banker des Landes. Der Bündner gab sich leutselig. Er diskutierte in der «Arena» des Schweizer Fernsehens, lud Medien für Homestorys ein – Vincenz war anders als die Grossbank-Manager vom Paradeplatz.Kritik an seinem luxuriösen Lebenswandel liess er erst gar nicht aufkommen. Als Chef der Genossenschaftsbank liess sich Vincenz gerne in einer Luxuslimousine chauffieren. Damit er bei seinen Besuchen auf dem Land trotzdem seine Bodenständigkeit wahren konnte, wies er seinen Fahrer jeweils an, den Wagen bereits am Ortseingang zu parkieren. Die letzten Meter bis zur örtlichen Raiffeisen-Filiale ging Vincenz dann zu Fuss.Im Vergleich dazu wirkt der Kleinwagen der Marke Seat, in dem Vincenz und sein Anwalt Lorenz Erni diese Woche vor dem Zürcher Obergericht vorfuhren, geradezu bescheiden.Vincenz weist sämtliche Vorwürfe zurückPierin Vincenz’ Fall begann Ende 2017: mit einer Anzeige gegen ihn und seinen Geschäftspartner Beat Stocker. Im Jahr 2018 wurden die beiden verhaftet und verbrachten rund drei Monate in Untersuchungshaft. Gut vier Jahre nach dem erstinstanzlichen Urteil bekommt der ehemalige Raiffeisen-Chef vor dem Obergericht nun eine zweite Chance.Neue Aspekte zum Fall sind während der Befragung jedoch kaum zur Sprache gekommen. Der vorsitzende Richter Prinz befragte Vincenz zu seinen früheren Aussagen und den Vorwürfen der ersten Instanz. Diese wies der ehemalige Raiffeisen-Chef vollumfänglich zurück und forderte einen Freispruch für sich.Vincenz wirkte vor dem Obergericht wenig überzeugend. Ein Grund sind seine exzessiven Spesenrechnungen: Jahrelang hatte der ehemalige Bankchef seine Besuche im Rotlichtmilieu und Privatreisen der Raiffeisen verrechnet – alles geschäftsmässig begründet, hielt Vincenz während seiner Befragung erneut fest. Das Obergericht gab sich mit seiner Antwort aber nicht zufrieden und hakte nach: «Die Staatsanwaltschaft wie auch die Raiffeisen sehen dies aber komplett anders, wie erklären Sie sich das?» Vincenz blieb eine Antwort schuldig.Laut ihm hatte Johannes Rüegg-Stürm, der ehemalige Präsident der Genossenschaftsbank, davon Kenntnis. «Wir hatten eine Vereinbarung, wonach ich diese Transaktionen als Nachtessen und andere Veranstaltungen abrechnen durfte», sagte Vincenz. Auf die Frage, wieso Raiffeisen denn trotzdem strafrechtlich gegen ihn vorgehe, wenn seine Spesen doch firmenüblich gewesen seien, fand Vincenz keine Erklärung.Dasselbe gilt für eine Strafverfügung seines damaligen Wohnkantons Appenzell Ausserrhoden von 2020. Seine Ausgaben in Nachtklubs durfte Vincenz nicht als Spesen abziehen. Die Steuerbehörden rechneten sie ihm stattdessen als Einkommen an. Er habe damals bei einer Anhörung «Einsicht und Reue» gezeigt, heisst es da, und die Verfügung akzeptiert. Ob das nicht ein Widerspruch sei, fragte ihn das Obergericht. Davon wollte Vincenz bei seiner Befragung jedoch nichts wissen.Dass er einige seiner privaten Reisen der Raiffeisen als Geschäftsreisen abgerechnet hatte, bezeichnete Vincenz heute als «Irrtum». Zurückbezahlt hat er die Kosten dafür bis heute trotzdem nicht. Eine Veranlassung sieht der Bankchef dafür keine. Schliesslich schulde Raiffeisen ihm nach wie vor viel Geld, sagte er vor Gericht.Nur einmal während der Befragung wird Vincenz emotional, als es um die Beziehung zu seiner ehemaligen Arbeitgeberin geht. Da Raiffeisen ihn auf hohe Schadenersatzforderungen verklagt hat, gehe er nicht davon aus, dass die Bank Dokumente freigeben werde, die ihn entlasten.Schutzbehauptungen und AusflüchteAuch bei den Fragen zu seinen Firmenbeteiligungen konnte Vincenz nicht punkten. Richter Prinz wollte etwa wissen, weshalb er seine Beteiligung an der Zahlungsabwicklungsfirma Commtrain den zuständigen Gremien nicht früher offengelegt hatte.Vincenz habe dies in früheren Aussagen mit seiner Unerfahrenheit begründet, sagte Prinz. «Als ich dies las, habe ich Schnappatmung bekommen», fuhr der Richter fort. Es könne doch nicht sein, dass ihm als Bank-CEO die Bedeutung der Offenlegung nicht bewusst gewesen sein soll. Vincenz antwortete, aus heutiger Sicht würde er seine Beteiligung offenlegen: «Ich war damals zu wenig fokussiert und habe dem Thema zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt.»Der ehemalige Raiffeisen-Chef griff vor dem Obergericht immer wieder zu solchen Schutzbehauptungen, oder er wich konkreten Antworten aus. Zum Schluss seiner Befragung gab ihm Richter Prinz noch einmal die Möglichkeit, sich zum Verfahren gegen ihn zu äussern. Der ehemalige Banker lehnte ab: «Es ist alles gesagt.» Ob er sich mit seinem Auftritt vor dem Obergericht einen Gefallen getan hat, ist fraglich.Passend zum Artikel
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