Bis jetzt kein Sieger am Vincenz-Prozess: Der Ton bleibt nüchtern – umso härter wird in der Sache gestrittenAm Berufungsprozess vor dem Obergericht treten die Spesen von Pierin Vincenz in den Hintergrund. Nun geht es um seine Firmendeals: Anklage und Verteidigung widersprechen sich diametral.15.08.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenDer ehemalige Raiffeisen-Chef Pierin Vincenz und sein Anwalt Lorenz Erni vor dem Zürcher Obergericht: Im Gegensatz zum ersten Prozess vor vier Jahren verlaufen die Verhandlungen diesmal in nüchterner Atmosphäre.Urs Flüeler / KeystoneDie erste Halbzeit im zweiwöchigen Berufungsverfahren vor dem Zürcher Obergericht ist vorbei. Dabei zeigt sich: Das öffentliche Interesse ist weiterhin enorm. Die Atmosphäre allerdings unterscheidet sich deutlich von derjenigen beim Bezirksgericht vor vier Jahren. Die Gerichtsverhandlung fand damals im Volkshaus statt und erinnerte zuweilen an einen Schaukampf. Diesmal dagegen ist die Tonalität betont sachlich und nüchtern.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Entsprechend hat sich der inhaltliche Fokus verschoben. Vor dem Bezirksgericht hatten die Spesenexzesse des Hauptangeklagten Pierin Vincenz noch breiten Raum eingenommen. Wobei die Vorwürfe der Ankläger in dem Satz gipfelten, der damalige Raiffeisen-Chef habe eine «Tour de Suisse durch das Rotlichtmilieu» unternommen.Anklage fordert sechs Jahre GefängnisDiesmal beschäftigen die Spesen von Vincenz nur noch am Rande. Sie sind auch strafrechtlich von untergeordneter Bedeutung. Relevant für die von der Staatsanwaltschaft geforderte Freiheitsstrafe von sechs Jahren sind stattdessen die umstrittenen Firmenkäufe.In seinem Plädoyer vom Donnerstag ging der Chefankläger Marc Jean-Richard-dit-Bressel ausführlich auf das Konzept der Retrozessionen ein. Dabei handelt es sich um eine Rückvergütung für erhaltene Provisionen, welche vor allem im Bankgeschäft zur Anwendung kommt. Laut der Anklage ist es unerheblich, ob bei den Arbeitgebern von Vincenz und seinem Geschäftspartner Beat Stocker, der Bank Raiffeisen sowie der Kreditkartenfirma Aduno, ein finanzieller Schaden durch diese Käufe entstanden ist.Wie Jean-Richard argumentierte, haben Vincenz und Stocker «entscheidenden Einfluss auf diese Transaktionen» genommen, ihre Beteiligungen aber nicht offengelegt. Deshalb seien sie verpflichtet gewesen, ihre Gewinne an die Arbeitgeber auszuhändigen. Dieser entgangene Vorteil sei als Retrozession zu betrachten, was das Bundesgericht in mehreren Urteilen bestätigt habe.Keine mediale VorverurteilungDie Staatsanwälte gingen im Plädoyer auch auf die grosse mediale Aufmerksamkeit des Falles ein. Das Bezirksgericht hatte diese als Grund angeführt, um das Strafmass gegen Vincenz um 9 Monate zu reduzieren, womit die Freiheitsstrafe noch 3 Jahre und 9 Monate erreichte. Die Ankläger kritisierten nun, dass selbst die Beschuldigten keinerlei Belege für einen angeblichen Schaden durch diese Medienberichte angeführt hätten.Zudem habe Vincenz als damaliger Raiffeisen-Chef die mediale Aufmerksamkeit gezielt gesucht, betonte Jean-Richard: «Wer die Medien zum Fest einlädt, kann ihre spätere Aufmerksamkeit nicht den Strafbehörden anlasten.» Im Übrigen stelle das «süffisante Ausbreiten von Vorwürfen» noch keine Vorverurteilung dar. Entsprechend sei die Strafmilderung aufzuheben.Am Freitag war die Reihe dann an Lorenz Erni. Er forderte für seinen Mandanten Pierin Vincenz einen Freispruch. In seinem sechsstündigen Plädoyer kritisierte er das Bezirksgericht heftig, dieses habe die Verteidigung von Beginn weg nicht hören wollen. Anders lasse sich nicht erklären, warum für die Verhandlung zunächst nur fünf Tage eingeplant gewesen seien.Retrozessionen als «Rettungsanker»Zwar räumte Erni ein: «Aus Gründen der Good-Corporate-Governance hätte Vincenz seine Beteiligung an der Firma Commtrain gegenüber dem Verwaltungsrat von Aduno offenlegen sollen.» Aus einer solchen Informationspflicht dürfe man aber keine Herausgabepflicht ableiten. Denn der Vorwurf, Aduno habe einen zu hohen Kaufpreis für Commtrain bezahlt, sei haltlos und lasse sich nicht belegen.Weil der bezahlte Preis «völlig angemessen» gewesen sei, habe die Staatsanwaltschaft die Begründung der Anklage anderswo suchen müssen und sei dabei auf das Konzept der Retrozessionen gestossen. Dies sei ein verzweifelter Versuch gewesen, den Fall zu retten. «Das Stichwort Retrozession war Ihr vermeintlicher Rettungsanker», so kritisierte Erni die Gegenseite. Vermutlich sei es in ihrem Plädoyer der meistgenannte Begriff gewesen, merkte er maliziös an.Solche Sticheleien in den Plädoyers waren indes selten. Dies lag auch an der Prozessführung durch den Oberrichter Christian Prinz. Mehrere Prozessteilnehmer lobten seine fachliche Kompetenz, welche auch während der Befragungen zum Ausdruck gekommen sei. Zwar liess er es die Beschuldigten spüren, wenn er ihren Ausführungen misstraute – was namentlich bei den Spesen von Vincenz wiederholt der Fall war. Dadurch gab er den Angeklagten jedoch die Möglichkeit, die eigene Darstellung nachzubessern. Der bisher sachliche Umgang am Obergericht ist somit auch ein Verdienst von Richter Prinz.Passend zum Artikel
Vincenz-Prozess ohne Sieger: Anklage und Verteidigung widersprechen sich diametral
Am Berufungsprozess vor dem Obergericht treten die Spesen von Pierin Vincenz in den Hintergrund. Nun geht es um seine Firmendeals: Anklage und Verteidigung widersprechen sich diametral.














