Wende im Fall Vincenz? Neu aufgetauchte Dokumente werfen Fragen aufIm August soll der Berufungsprozess gegen Pierin Vincenz und Beat Stocker beginnen. Wie Recherchen zeigen, fehlten bisher wichtige Dokumente in den Gerichtsakten.30.05.2026, 21.45 Uhr5 LeseminutenPierin Vincenz und sein Anwalt Lorenz Erni 2022 auf dem Weg zum Zürcher Bezirksgericht. Vincenz wurde zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.Michael Buholzer / KeystonePierin Vincenz verdiente Millionen – und steckte doch regelmässig in Geldnöten. Auch zu seinen besten Zeiten. Als der damalige Raiffeisen-Chef 2015 eine Villa im Tessin kaufen wollte, wandte er sich an seinen Geschäftspartner Beat Stocker, Chef der Kreditkartenfirma Aduno. Vincenz brauchte dringend Geld. Während mehrerer Wochen war die Finanzierung des Immobilienkaufes zwischen den beiden immer wieder Thema. Das zeigen Chat-Nachrichten, die der «NZZ am Sonntag» vorliegen.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Zur Sprache kam zwischen den beiden auch, wie sie die Finanzierung aufsetzen sollten. «Die Steuern werden dir z. B. die Frage stellen, ob es sich bei den Darlehen nicht um verdecktes Einkommen mit Steuerumgehung gehandelt hat ohne Absicht, diese je zu verzinsen und zurückzuzahlen», schrieb Stocker im April 2015.Vincenz konnte die Überweisung jedoch nicht schnell genug gehen. Das zeigt der weitere Chat-Verlauf. Anfang Juni 2015 schrieb ihm Beat Stocker, dass 3 Millionen Franken bis Juli 2016 «vernünftigerweise» nicht drinlägen. Stocker: «Schränkt mich zu stark ein.» Er schlägt Vincenz stattdessen einen Überbrückungskredit in dieser Höhe für zwei Monate vor, der dann auf 1,5 bis 2 Millionen reduziert werden sollte.Zehn Tage später fragt Pierin Vincenz: «Ist es möglich, 2 Millionen schon in einer Woche zu überweisen, ich sollte für das Haus bezahlen.» Wenig später überwies Beat Stocker 2,9 Millionen Franken auf ein Raiffeisen-Konto von Pierin Vincenz in Lugano.Die neu aufgetauchten Dokumente betreffen einen zentralen Anklagepunkt im Raiffeisen-Prozess: den Fall Investnet. Das Bezirksgericht sah es in seinem Urteil im April 2022 als erwiesen an, dass sich Vincenz und Stocker verdeckt an der Private-Equity-Firma beteiligt hatten – und illegal Geld kassierten, als diese an Raiffeisen verkauft wurde. Die Überweisung von 2,9 Millionen Franken sei ein heimlicher Erlös aus dieser Beteiligung gewesen.Die Dokumente erzählen eine andere Version. Sie legen nahe, dass es sich nicht um ein Scheingeschäft, sondern vielmehr um ein echtes Darlehen von Stocker an Vincenz gehandelt habe. Beim Berufungsprozess, der im August vor dem Obergericht Zürich starten soll, dürften sie eine wichtige Rolle spielen.Die übersehenen VertragsentwürfeParallel zu ihren Chats tauschten Beat Stocker und Pierin Vincenz Entwürfe für einen Darlehensvertrag aus – mit teilweise wechselnden Summen und Konditionen. Erst sollte es um einen Betrag von 5 Millionen Franken mit einem Zinssatz von 3 Prozent gehen, wovon Vincenz ein Jahr später 2 Millionen Franken an Stocker zurückzahlen sollte. Die letzte Version vom 20. Juni 2015 geht über eine Summe von 2,9 Millionen Franken. Pierin Vincenz sollte diese bis zum 30. Juni 2020 zurückzahlen.Die unterschiedlichen Versionen der Verträge fehlen allerdings in den Gerichtsakten. Beim erstinstanzlichen Urteil von 2022 gegen Pierin Vincenz und Beat Stocker hat sie das Bezirksgericht Zürich daher nicht berücksichtigt. Nun hat der Anwalt von Beat Stocker die Dokumente als Beweisanträge beim Zürcher Obergericht eingereicht. Sie liegen der «NZZ am Sonntag» vor.In dem Beweisantrag heisst es, die E-Mails, Chats und verschiedenen Vertragsentwürfe würden «harte Darlehensverhandlungen belegen». Und weiter: «Wer eine fingierte Bestechung abwickelt, verhandelt nicht über Monate hinweg über Konditionen wie über Kredithöhen, Übergangsfinanzierungen, Zinsreduktionen und Fälligkeiten.»Der ehemalige Aduno-Chef und Geschäftspartner von Pierin Vincenz, Beat Stocker, nach der Urteilseröffnung im April 2022. Stocker wurde zu vier Jahren Haft verurteilt.Michael Buholzer / KeystoneIm Berufungsprozess könnte die Zahlung erneut wichtig werden. Der gesamte Fall Vincenz ist äusserst komplex und beschäftigt seit Jahren die Behörden und eine Schar von Anwälten und Beratern.Pierin Vincenz galt lange als volksnaher und integrer Bankchef, der die verschlafene Raiffeisen zur dritten Kraft im Schweizer Banking hinter den Grossbanken gemacht hatte. Sein Fall erregte grosses Aufsehen. 2017 gab es die erste Anzeige gegen Vincenz und Stocker, 2022 wurden sie gemeinsam mit vier Mitangeklagten in erster Instanz verurteilt. Sie sollen mit versteckten Firmenbeteiligungen unrechtmässige Gewinne in Millionenhöhe eingestrichen haben.Laut dem Bezirksgericht sollen die beiden Hauptangeklagten Vincenz und Stocker ihre damaligen Arbeitgeber – Raiffeisen sowie die Kreditkartenfirma Aduno – jeweils zur Übernahme von Investnet und weiterer Firmen veranlasst haben. Dies, ohne die eigene Beteiligung offenzulegen. Ihre potenziellen Interessenkonflikte haben sie bei den Verkäufen verschwiegen.Der ehemalige Raiffeisen-Chef wurde unter anderem wegen Betrugs und der vorsätzlichen Schädigung des eigenen Arbeitgebers zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt, Stocker erhielt vier Jahre Haft. Die Strafen sind noch nicht rechtskräftig.Gericht sah keine KreditverhandlungenIm ersten Prozess sahen die Bezirksrichter die Kreditverhandlungen zwischen dem früheren Raiffeisen-Chef und seinem Geschäftspartner als reine Schutzbehauptung. Dass ein gut besoldeter Bankchef wie Pierin Vincenz ständig Liquiditätsprobleme hatte, hielten sie für unwahrscheinlich. Dem Geldfluss müsse eine «andere Motivation als ein Darlehen zugrunde gelegen haben», hielt das Gericht fest.Mit ihrem Beweisantrag fordern die Beschuldigten, dass die verschiedenen Vertragsversionen ebenfalls Eingang in die Verfahrensakten finden. Laut ihnen sind diese für den Berufungsprozess sonst unvollständig. Der Anwalt von Beat Stocker wollte sich auf Anfrage dazu allerdings nicht äussern.Kritik an der Arbeit der StaatsanwaltschaftImmer wieder haben die Beschuldigten im Fall Vincenz die Staatsanwaltschaft wegen fehlender Akten kritisiert. Wieso die Behörde im konkreten Fall die verschiedenen Vertragsversionen nicht in die Verfahrensakten aufgenommen hat, ist unklar. Die Dokumente wurden während der Ermittlungen beschlagnahmt. Auf Anfrage schreibt das Obergericht, der von den Beschuldigten vorgebrachte Einwand einer unvollständigen Aktenlage sei bereits mehrfach geprüft und abgewiesen worden, letztmals Anfang März. Wegen des laufenden Verfahrens will sich das Obergericht dazu nicht weiter äussern.Die Staatsanwaltschaft stand im Fall Vincenz schon früher in der Kritik. Im Februar 2024 hob das Obergericht des Kantons Zürich das erstinstanzliche Urteil aus formellen Gründen auf, unter anderem weil die Anklageschrift zu ausschweifend gewesen sei, und wies den Fall an die Staatsanwaltschaft zurück. Ein Jahr später setzte das Bundesgericht das Urteil allerdings wieder ein. Damit muss das Obergericht den Fall nun doch inhaltlich verhandeln.In einem Berufungsprozess dürfen die Parteien grundsätzlich neue Beweise vorbringen. Das Obergericht wird den Fall dann noch einmal neu beurteilen. Das letzte Wort wird aber auch das Obergericht nicht haben. Der Fall Raiffeisen dürfte ziemlich sicher vor dem Bundesgericht landen.Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel