Ein Beitrag über Sozialhilfebetrug als Beleg für Verfassungsfeindlichkeit: Wie in Niedersachsen AfD-Kandidaten von der Wahl ausgeschlossen werdenIn Niedersachsen empfahl das Innenministerium, mehrere AfD-Kandidaten zur Kommunalwahl nicht zuzulassen. In einem Fall hatte es bereits Erfolg. Es stützte sich auf Belege des Verfassungsschutzes, die der NZZ vorliegen. Sie muten teilweise abenteuerlich an.24.07.2026, 11.00 Uhr6 LeseminutenMartin Sichert ist Abgeordneter der AfD im Deutschen Bundestag. Er darf sich aber nicht zur niedersächsischen Kommunalwahl als Kandidat für das Landratsamt aufstellen lassen.ImagoIn Deutschlands Kommunen gewinnt die AfD an Boden, AfD-Politiker bekleiden bereits in drei ostdeutschen Bundesländern kommunale Ämter. Auch im nordwestdeutschen Bundesland Niedersachsen könnte es bald so weit sein. Am 13. September werden dort neue Kommunalparlamente gewählt, als bundesweit beliebteste Partei rechnet sich die AfD gute Chancen aus. Wäre da nicht das Problem, dass Kandidaten wegen des verschärften niedersächsischen Kommunalrechts relativ einfach ausgeschlossen werden können.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Mit dem Bundestagsabgeordneten Martin Sichert hat es bereits einen prominenten Kandidaten getroffen. Bei weiteren steht die Entscheidung noch aus.In Northeim entschied der dortige Wahlausschuss, dass die Jungpolitikerin Reinhild Goes vorerst nicht antreten soll; eine abschliessende Entscheidung steht noch aus. Und im Kreis Lüneburg droht dem Vizelandeschef Stephan Bothe am 29. Juli der Ausschluss, nachdem das niedersächsische Innenministerium und das dortige Landesamt für Verfassungsschutz Zweifel an seiner Verfassungstreue geäussert haben.Weil Landräte in Deutschland Wahlbeamte sind, greifen für Kandidaten die Regeln des Beamtenrechts. Ein Beamter muss der Verfassung jederzeit treu sein, entsprechend kann vor der Wahl ein kommunaler Wahlausschuss entscheiden, ob ein Kandidat zugelassen werden soll oder nicht. Seit einer Gesetzesänderung im April sind solche Ausschüsse in Niedersachsen dazu angehalten, sich bei «berechtigten Zweifeln» an der Verfassungstreue von Bewerbern weitere Informationen über sie beim Innenministerium einzuholen. Das Innenministerium kann seinerseits beim Landesamt für Verfassungsschutz Informationen einholen.In Sicherts und Bothes Fall gab es solche Abfragen. Doch die Argumentation des von der SPD-Politikerin Daniela Behrens geführten Innenministeriums hält einer genaueren Überprüfung nicht stand. Weder das Innenministerium noch der ihm gegenüber weisungsgebundene Verfassungsschutz begründen plausibel, was genau an Sicherts und Bothes Beiträgen in den sozialen Netzwerken potenziell extremistisch sein soll.Der niedersächsische Verfassungsschutz hat seine Erkenntnisse zu Martin Sichert in einer Materialsammlung zusammengefasst.Screenshot NZZDas niedersächsische Innenministerium hält Stephan Bothe für ungeeignet, kommunale Ämter auszuführen.Screenshot NZZEin nigerianischstämmiger Sozialhilfebetrüger als OpferDie NZZ hat für diese Recherche die Unterlagen des niedersächsischen Innenministeriums gesichtet, die ebendiese Zweifel an Sicherts und Bothes Verfassungstreue belegen sollen. Es handelt sich um mehrere Schreiben, in denen im Wesentlichen zwei Punkte angeführt werden.Das erste Argument des Innenministeriums lautet: Beide Politiker seien Mitglieder und ranghohe Funktionäre der niedersächsischen AfD, eines vom Verfassungsschutz als «gesichert rechtsextrem» eingestuften Parteiverbands. Durch ihre herausgehobene Stellung würden sie die Partei in zentralen Fragen prägen. Der Landesverband gilt als extremistisch, also muss es der ranghohe Funktionär Sichert ebenfalls sein, so lautet das Argument. Das ist allerdings allenfalls ein Indiz.Darüber hinaus weist das Innenministerium darauf hin, dass der Verfassungsschutz Dossiers mit Beiträgen beider Politiker in den sozialen Netzwerken angefertigt habe. Deren Inhalte verstossen aus Sicht des Ministeriums gegen die Verfassungsgrundsätze der Menschenwürde und des Demokratieprinzips. Die Materialsammlungen des niedersächsischen Verfassungsschutzes liegen der NZZ ebenfalls vor. Ihre Unterstellung, Sichert und Bothe agitierten gegen die Menschenwürde, konkretisieren die niedersächsischen Sicherheitsbehörden mit dem Vorwurf des sogenannten Ethnopluralismus.Ethnopluralisten streben eine Staatsordnung an, die sich über ethnische Homogenität definiert. Weil Staatsbürger nichtdeutscher Volkszugehörigkeit in einer solchen Ordnung als Bürger zweiter Klasse behandelt werden könnten, gilt diese Ideologie in Deutschland als verfassungsfeindlich. Doch genau diesen Vorwurf geben die inkriminierten Beiträge nicht her.In einem Facebook-Beitrag von Martin Sichert ging es um einen nigerianischstämmigen Sozialhilfebetrüger.Screenshot NZZDer Verfassungsschutz nahm etwa Anstoss an einem Facebook-Beitrag, den Sichert am 28. Februar 2024 veröffentlicht hatte. Darin ging es um einen «Nigerianer mit deutschem Pass», der mithilfe von Sozialhilfebetrug «richtig» abkassiere. Eine Anfrage der NZZ, was genau an dem Beitrag verfassungsfeindlich sein soll, liess der niedersächsische Verfassungsschutz bis Redaktionsschluss unbeantwortet.Möglicherweise störte er sich daran, dass sich Sichert im Beitrag nicht auf einen ethnisch deutschen, sondern auf einen nigerianischstämmigen Sozialhilfebetrüger fokussiert hatte. Das legte für den Verfassungsschutz wohl nahe, dass Sichert einen Unterschied macht zwischen einem deutschen Sozialhilfebetrüger und einem mit Migrationshintergrund.Aber reicht das schon aus, um «berechtigte Zweifel» an der Verfassungstreue eines Kandidaten zu haben? Was, wenn Sichert mit seinem Beitrag nur darauf aufmerksam machen wollte, dass die deutsche Staatsbürgerschaft zu leichtfertig vergeben wird?Kritik an islamischem Judenhass soll «ethnopluralistisch» seinEin ähnliches Muster zeigt sich bei Bothe. Ihm macht die Behörde etwa zum Vorwurf, dass er am 18. November 2023 auf Facebook einen Beitrag veröffentlicht hatte, in dem es um muslimischen Judenhass ging. «Mit jedem Tag, den die Massenzuwanderung aus islamischen Staaten ungebremst weitergeht, wird es für Juden in Deutschland gefährlicher», teilte er mit. In einer Studie der Universität Bielefeld von 2017 hätten Betroffene angegeben, dass Muslime für den Grossteil der Übergriffe gegen Juden verantwortlich seien.Für den Verfassungsschutz soll auch das ein Beleg für eine ethnopluralistische Haltung sein. Derartige «pauschale Unterstellungen von Kriminalität gegenüber Menschen bestimmter Kulturkreise» entsprächen «dem Konzept des Ethnopluralismus», heisst es in einem entsprechenden Dokument des Innenministeriums. Der Ethnopluralismus wiederum stehe «in einem Widerspruch zum Universalismus der Menschenwürde, wonach jeder Mensch über die gleiche Würde und gleiche Menschenrechte, unabhängig von Ethnie, Geschlecht, Staatsangehörigkeit oder beispielsweise Religion, verfügt».Pauschale Urteile über bestimmte Volksgruppen seien «ethnopluralistisch» motiviert und daher verfassungsfeindlich, so der niedersächsische Verfassungsschutz sinngemäss.Screenshot NZZAn dieser Stelle begeht der niedersächsische Verfassungsschutz einen Kategorienfehler: Er spielt die individuelle Menschenwürdegarantie des Grundgesetzes gegen das Umfrageergebnis einer nicht repräsentativen wissenschaftlichen Studie aus.Eine Umfrage, laut der die meisten deutschen Juden antisemitische Täter dem islamischen Kulturkreis zuordnen, ist nicht gegen das Prinzip der Menschenwürde gerichtet. Für den Verfassungsschutz aber entspricht dieser Befund, sofern er von einem AfD-Politiker verbreitet wird, offenbar bereits einem ethnischen Vorurteil. Strenggenommen müsste dann aber auch die Perspektive von betroffenen Juden der Menschenwürde widersprechen, sofern sie im islamischen Antisemitismus die grösste Gefahr für sich sehen.Wer «Kartellparteien» kritisiert, soll demokratiefeindlich seinBothe werfen die Sicherheitsbehörden auch weitere Verfehlungen vor. In einem Beitrag vom 20. November 2025 habe er im Zusammenhang mit migrantischer Kriminalität den Begriff des «Bevölkerungsaustauschs» gebraucht. Laut dem Schreiben soll auch das ein Indiz für seine Verfassungsfeindlichkeit sein. Zunächst ist damit die veränderte Zusammensetzung der Bevölkerung in Deutschland durch Geburtenrückgang und Migration gemeint. Rechtsextremisten verbinden das allerdings oft mit der Vorstellung allmächtiger Strippenzieher, die diesen Prozess aus dem Hintergrund steuern würden.Das macht der Verfassungsschutz Bothe nicht zum Vorwurf. Dafür unterstellt er ihm, er wolle ethnisch Fremde nach Möglichkeit «ausschliessen» und damit den «Schutz der Menschenwürde ausser Geltung setzen». Die politisch vorbelastete Vokabel vom «Bevölkerungsaustausch» reicht dafür nach Auffassung des Verfassungsschutzes offenbar schon aus. Darüber hinaus lastet das Innenministerium Bothe an, er habe den 2020 aufgelösten rechtsextremen Verband «Flügel» innerhalb der AfD wiederbeleben wollen. Der Bundesvorstand der AfD beantragte damals ein Parteiausschlussverfahren gegen Bothe, das allerdings scheiterte. Bothe bestritt seinerzeit diese Vorwürfe.Auch Kontakte in die rechtsextremistische Szene spielen für die Einschätzung des Verfassungsschutzes eine Rolle. Die Behörde lastet Sichert an, dass er 2025 auf einer Kundgebung des rechtsextremen Magazins «Compact» als Redner auftrat. Zudem sollen sowohl Sichert als auch Bothe das Demokratieprinzip ablehnen. Die Begründung für diesen schwerwiegenden Vorwurf nimmt sich allerdings besonders kurios aus. Denn gerade die Äusserungen beider Politiker, wonach die nachrichtendienstliche Beobachtung der AfD und ihre Isolation in den Parlamenten undemokratisch sind, sollen ihre Demokratiefeindlichkeit belegen.Diesen Beitrag Bothes führt der niedersächsische Verfassungsschutz als Beleg für dessen Demokratiefeindlichkeit an.Screenshot NZZNach Ansicht des niedersächsischen Verfassungsschutzes ist es potenziell demokratiefeindlich, etablierte Parteien mit polemischen Begriffen wie «Systempartei», «Kartellpartei» oder «Blockpartei» zu belegen.Screenshot NZZBothe diffamiere das politische System der Bundesrepublik, indem er aus seiner Sicht problematische Entwicklungen mit den politischen Verhältnissen in der DDR gleichsetze, so das niedersächsische Innenministerium. Und aus Sicherts Kritik an den etablierten Parteien, die er polemisch «Blockparteien» und «Kartellparteien» nennt, zieht der Verfassungsschutz den Schluss, er lehne das Mehrparteiensystem insgesamt ab.In der Sitzung des Wahlausschusses in Sicherts Landkreis Friesland-Wittmund, die der NZZ als Videomitschnitt vorliegt, brachte eine Vertrauensfrau der AfD ihre Bedenken zu dieser Materialsammlung vor. Sie warf den niedersächsischen Behörden vor, sie versuchten, «jede Äusserung in einen verfassungsfeindlichen Kontext zu pressen». Von ihnen werde «vorab festgelegt, welche Rechtsfolge erzielt werden soll, dann werden passende Ergebnisse zusammengesucht». Trotzdem entschied der Wahlausschuss mit einer Mehrheit von fünf Stimmen gegen eine Gegenstimme, dass Sichert zur Wahl nicht zugelassen werden soll.Passend zum Artikel
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In Niedersachsen empfahl das Innenministerium, mehrere AfD-Kandidaten zur Kommunalwahl nicht zuzulassen. In einem Fall hatte es bereits Erfolg. Es stützte sich auf Belege des Verfassungsschutzes, die der NZZ vorliegen. Sie muten teilweise abenteuerlich an.










