Es ist ein Vorgang, der in Niedersachsen für Unruhe sorgt: Mehrere Bewerber der AfD sind nicht zu den Kommunalwahlen im September zugelassen worden. Nach Auffassung der Wahlausschüsse bestehen bei vier Bewerbern der Partei Zweifel an deren Verfassungstreue. Die Partei wirft den Mitgliedern der Ausschüsse ein politisch motiviertes Vorgehen vor und kündigte rechtliche Schritte an.

Der Landeswahlleiter in Niedersachsen, Markus Steinmetz, verwies auf die besondere Stellung der betroffenen Ämter: Bürgermeister und Landräte würden nach einer Wahl Beamte auf Zeit. Sie müssten deshalb die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Hintergrund ist, dass die AfD in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ geführt wird.

Sichert, Bothe, Moriße: Die Fälle im Überblick

Prominentester Betroffener ist der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert, der für die Landratswahl im Landkreis Friesland kandidieren wollte. Der frühere bayerische AfD-Landesvorsitzende, 2022 nach Friesland gezogen, wurde wegen Zweifeln an der Verfassungstreue ausgeschlossen. Aufsehen erregte unter anderem, dass Sichert das Hissen der Regenbogenflagge vor dem Roten Rathaus mit NS-Beflaggung verglichen hatte.