Wegen Zweifel an ihrer Verfassungstreue sind einige AfD-Kandidaten bei der Kommunalwahl von einer Direktwahl ausgeschlossen. Der AfD gefällt das nicht.

V on einem „Parteiverbot durch die Hintertür“ schwadroniert die niedersächsische AfD – die in Niedersachsen vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wird – gleich wieder. Es geht um die niedersächsische Kommunalwahl am 13. September, die angesichts der Landtagswahlen im Osten etwas unter dem Radar läuft. Nüchtern betrachtet muss man sagen: Wenn das, was hier passiert, ein Parteiverbot durch die Hintertür sein soll, ist es ziemlich ineffektiv.

17 Wahlvorschläge der AfD und ein Parteiloser wurden in Niedersachsen einem vertieften Verfassungstreue-Check unterzogen, bevor man ihre Namen auf die Wahlzettel für die Kommunalwahl druckt. Dabei geht es nur um die Kandidaturen für die Direktwahlen zum Landrat oder Oberbürgermeister. Weil die nämlich – so will es das Gesetz – als oberste Chefs einer Verwaltung und Beamte auf Zeit einigermaßen sicher auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen müssen.

Nur in fünf Fällen fanden die Wahlausschüsse bisher genügend Anhaltspunkte, um den AfD-Kandidaten eine Teilnahme an der Direktwahl zu verweigern. Als Rats- oder Kreistagsmitglieder dürften aber selbst die trotzdem antreten. In bisher neun Fällen entschied der Wahlausschuss, AfD-Kandidat*innen nach eingehender Prüfung zuzulassen. Die dürfen jetzt also durch die Gegend spazieren und so tun, als hätten sie einen amtlichen Demokratietauglichkeitsstempel.