Weniger als zwei Monate sind es noch bis zur Kommunalwahl in Niedersachsen. Dort geraten Kandidaten der AfD zunehmend unter Druck: Der Bundestagsabgeordnete Martin Sichert ist bereits von einer Landratswahl ausgeschlossen worden, ebenso eine AfD-Kandidatin für die Bürgermeisterwahl in Nörten-Hardenberg.Zurzeit werden auch noch andere Bewerber der AfD auf ihre Verfassungstreue geprüft, es könnten weitere Ausschlüsse folgen, wie die „Welt“ berichtet. Grund hierfür ist das neue Wahlrecht im Bundesland, das eine Prüfung von Kandidaten für kommunale Spitzenämter vorsieht. Das Landesamt für Verfassungsschutz in Niedersachsen stuft den AfD-Landesverband als „gesichert rechtsextremistisch“ ein.Zwar hatte die AfD einen Eilantrag dagegen eingereicht, doch das Verwaltungsgericht Hannover lehnte diesen ab. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg muss nun in der Sache entscheiden, womöglich tut es das noch vor den Wahlen am 13. September. Weitere Kandidaten im Visier der Wahlausschüsse In Nörten-Hardenberg hatte sich der Gemeindewahlausschuss am Mittwoch einstimmig gegen die Zulassung der AfD-Bewerberin Reinhild Goes ausgesprochen. Goes ist Mitglied im Bundesvorstand der AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland. Ihr Fall soll laut NDR noch einmal vom Landkreis geprüft werden. Ob Goes antreten darf, muss bis Monatsende entschieden werden.Tags zuvor war schon der AfD-Abgeordnete Sichert von der Landratswahl ausgeschlossen worden. Das Innenministerium in Niedersachsen hatte seine Verfassungstreue bezweifelt, der Wahlausschuss war dem gefolgt. Neben seiner Funktion im Landesverband geht es auch um Beiträge in den sozialen Medien. Der „Welt“ zufolge kündigte Sichert rechtliche Schritte an.Daneben werden weitere Kandidaten geprüft, darunter die Landtagsabgeordnete Jessica Schülke in Hannover und der AfD-Landesvize Stephan Bothe, der im Landkreis Niedersachsen auf das Landratsamt kandidiert.Kandidaten für Bürgermeister- oder Landratsämter sind nach dem Wahlrecht verpflichtet, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten. Um dies sicherzustellen, hatte der Landtag im April dieses Jahres die Einführung eines Prüfverfahrens beschlossen. Der Verfassungsschutz darf informieren Wenn ein Wahlausschuss begründete Zweifel an einem Kandidaten hat, kann er die Kommunalaufsicht hinzuziehen. Die Aufsicht wiederum darf sich in ihrer Beurteilung auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes stützen und dem Wahlausschuss eine Empfehlung geben, der dann entscheidet.Die AfD kritisiert das Verfahren als „Parteiverbot durch die Hintertür“. Der NDR berichtet unter Berufung auf Parteikreise, die AfD wolle die Überprüfung grundsätzlich rechtlich prüfen lassen. Stefan Politze, SPD-Fraktionsvorsitzender im Landtag, verteidigt dagegen das Verfahren. Dem Sender sagte er: „Es ist kein Anti-AfD-Gesetz, sondern es bezieht sich sowohl auf Rechts- als auch auf Linksextremisten. Es richtet sich gegen die, die nicht auf den Füßen des Grundgesetzes stehen.“ (Tsp)
Kommunalwahl in Niedersachsen: Wahlausschüsse schließen zwei AfD-Politiker aus – Weitere könnten folgen
Im September werden in dem Bundesland Bürgermeister, Landräte und Kreistage neu gewählt. Doch zwei AfD-Kandidaten dürfen nicht antreten – es gibt Zweifel an ihrer Verfassungstreue.










