Zum ersten Mal ist in Niedersachsen ein AfD-Kandidat nicht als Landratskandidat zugelassen worden. Ist so eine Auslese vor der Wahl demokratisch?

Nicht alle, die es anstreben, dürfen auf den Wahlzettel: Wahlausschüsse in Niedersachsen prüfen Kandidaten auf Verfassungstreue

Pia Bayer/dpa

N ein, ein Verdacht kann reichen, um Menschen von einer Wahl auszuschließen. Sie sind keines Verbrechens verurteilt; doch wenn der Wahlausschuss es will, können sie für das Amt eines Landrats oder einer Oberbürgermeisterin nicht gewählt werden.

Diejenigen, die darüber entscheiden, sind politische Kontrahent*innen: Die zuletzt gewählten Parteien im Landkreis entsenden Ehrenamtliche in den Wahlausschuss – mit potenziellem Interessenkonflikt: Ist dieser Mensch geeignet, das Amt zu übernehmen, auf das sich auch Kan­di­da­t*in­nen von meiner Partei bewerben?