Zum ersten Mal ist in Niedersachsen ein AfD-Kandidat nicht als Landratskandidat zugelassen worden. Ist so eine Auslese vor der Wahl demokratisch?
Nicht alle, die es anstreben, dürfen auf den Wahlzettel: Wahlausschüsse in Niedersachsen prüfen Kandidaten auf Verfassungstreue
Pia Bayer/dpa
N ein, ein Verdacht kann reichen, um Menschen von einer Wahl auszuschließen. Sie sind keines Verbrechens verurteilt; doch wenn der Wahlausschuss es will, können sie für das Amt eines Landrats oder einer Oberbürgermeisterin nicht gewählt werden.
Diejenigen, die darüber entscheiden, sind politische Kontrahent*innen: Die zuletzt gewählten Parteien im Landkreis entsenden Ehrenamtliche in den Wahlausschuss – mit potenziellem Interessenkonflikt: Ist dieser Mensch geeignet, das Amt zu übernehmen, auf das sich auch Kandidat*innen von meiner Partei bewerben?












