Zum ersten Mal ist in Niedersachsen ein AfD-Kandidat nicht als Landratskandidat zugelassen worden. Ist so eine Auslese vor der Wahl demokratisch?
Nach der Prüfung vom Wahlausschuss aussortiert: Martin Sichert
Focke Strangmann/dpa
J a klar ist es demokratisch, wenn ein demokratisch legitimiertes Gremium vor einer Bürgermeister- oder Landratswahl über die Eignung der Bewerber*innen fürs Amt berät. Was denn sonst?! Das Verfahren fanden in analogen Fällen weder das rheinland-pfälzische Verfassungsgericht in Koblenz noch das Verwaltungsgericht in Minden, Nordrhein-Westfalen, problematisch. Und klar sollte ein Wahlausschuss diejenigen ausschließen, von denen er annimmt, dass sie den Posten anstreben, um das demokratische System zu zerstören.
Die Zugehörigkeit zu einer verfasungsfeindlichen Organisation – egal ob verboten oder nicht – ist dafür nur ein Indiz. Deshalb stehen zumal die AfD-Bewerber*innen im Fokus, aber die Entscheidungen folgen, wie in einer Demokratie zu erwarten, erkennbar keiner Vorgabe: Es geht immer um die einzelnen Kandidierenden – und „Fragen, die sie selbst durch ihr Verhalten beantworten“, wie das Bundesverfassungsgericht vor 50 Jahren festgelegt hatte. Weil hier Beamt*innen gewählt werden sollen, steht im Zentrum, ob sie für die freiheitlich demokratische Grundordnung eintreten.












