In Niedersachsen empfahl das Innenministerium, mehrere AfD-Kandidaten zur Kommunalwahl nicht zuzulassen. In einem Fall hatte es bereits Erfolg. Es stützte sich auf Belege des Verfassungsschutzes, die der NZZ vorliegen. Sie muten teilweise abenteuerlich an.

Mit Reinhild Goes wurde nach Martin Sichert ebenfalls eine AfD-Kandidatin von der anstehenden Kommunalwahl ausgeschlossen. Andere Entscheidungen über AfD-Bewerber stehen noch aus.

Im September werden in dem Bundesland Bürgermeister, Landräte und Kreistage neu gewählt. Doch zwei AfD-Kandidaten dürfen nicht antreten – es gibt Zweifel an ihrer Verfassungstreue.