Der Tod des mutmaßlichen Täters von Stade in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde wirft Fragen auf. Wie das niedersächsische Justizministerium am Mittwochvormittag bestätigte, waren seine Haftbedingungen erst am Tag vor dessen Tod stark gelockert worden. Der 45 Jahre alte Mann wurde von Montag an nicht mehr per Kamera in seiner Zelle überwacht.In der Nacht auf Dienstag soll sich der türkische Staatsbürger, der vor drei Wochen im Streit um das Sorgerecht für seine neugeborene Tochter in Stade sechs Mitarbeiter von Jugendhilfseinrichtungen erschossen hatte, dann das Leben genommen haben. Es gebe auch weiterhin „keinerlei Hinweise“ auf Fremdverschulden, teilte das Justizministerium am Mittwoch mit. Die Staatsanwaltschaft Stade teilte auf Anfrage der F.A.Z. mit, dass der Mann sich in seiner Einzelzelle mithilfe seines Sweatshirts stranguliert habe.Am Montagmorgen wurde er um 6.05 Uhr von einem JVA-Mitarbeiter im Rahmen der sogenannten „Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle“ leblos und bereits erkaltet aufgefunden. 24 Minuten später stellte der herbeigerufene Notarzt den Tod des Mannes fest.Haftbedingungen wurden schrittweise gelockertDie oppositionelle CDU-Fraktion fordert nun eine umfassende Aufklärung über den Vorfall im Niedersächsischen Landtag. Sie verweist dabei auf Medienberichte, dass der Mann bereits unmittelbar nach seiner Tat Suizidabsichten geäußert habe. Es sei „nicht erklärbar“, wie es dennoch zu dessen Suizid in staatlicher Obhut habe kommen können.Das Justizministerium und die Staatsanwaltschaft nahmen am Mittwoch keine Stellung zu den Medienberichten über Suiziddrohungen des Tatverdächtigen. Ein Sprecher des Justizministeriums gab allerdings Auskunft über seine Haftbedingungen. Als der mutmaßliche Täter am Tag nach den Todesschüssen von Stade in die JVA Bremervörde verlegt wurde, sei er dort zunächst in einen kameraüberwachten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände gekommen und dort „rund um die Uhr und ununterbrochen“ im Blick behalten worden.Dies sei die höchste Sicherheitsstufe in Gefängnissen, um Suizide zu verhindern.Für dieses Vorgehen gebe es ein standardisiertes Verfahren mit einem Formular, das auf dem neuesten Stand der Forschung sei. Der Justizvollzug berücksichtige dabei auch die Schwere des Tatvorwurfs und das familiäre Umfeld des Inhaftierten.Im weiteren Verlauf seien die Haftbedingungen fortlaufend überprüft worden. Die ständige Überwachung wurde zunächst beibehalten, weil weiterhin von einer Eigengefährdung des Inhaftierten ausgegangen wurde. Die Haftbedingungen wurden jedoch schrittweise gelockert. Am 6. Juli kam der Mann in einen Haftraum mit Fernseher. Am 9. Juli wurde die Kameraüberwachung auf die Abend- und Nachtstunden beschränkt. Tagsüber durfte der Mann nun am Alltagsgeschehen in der JVA teilnehmen.Grundlage war ein Gespräch mit der Anstaltspsychologin am Tag zuvor. Der mutmaßliche Täter hatte seinen Zustand im Gespräch mit ihr als „verbessert“ beschrieben und sich von Suizidgedanken distanziert. Die JVA stellte bei ihm keine Auffälligkeiten fest und registrierte, dass er zügig Anschluss an Mitgefangene gefunden habe. Nach einem Bericht des NDR sprach der Mann gegenüber JVA-Mitarbeitern sogar schon über Pläne für eine Zeit nach seiner Entlassung. Er wolle studieren oder ein Buch schreiben.Angeblich „ruhig und vollkommen absprachefähig“Nach einem weiteren Gespräch mit der Anstaltspsychologin wurde beschlossen, den Gefangenen vom 20. Juli an nicht länger per Kamera zu überwachen, da es keine Hinweise auf eine Selbstgefährdung gebe und die „Anordnungsvoraussetzungen entfallen“ seien. Der Gefangene sei „ruhig und vollkommen absprachefähig“ gewesen. Er nutzte dann jedoch bereits die erste Nacht in seiner Zelle für seinen Suizid. Unbeantwortet ließ das Justizministerium am Montag die Frage, inwiefern der Gefangene wusste, dass er nicht mehr fortlaufend überwacht wurde.Das Ministerium kündigte an, die bisherigen Standards genau zu prüfen und dabei auch weitere Fälle einzubeziehen, in denen Gefangene Suizid begingen, nachdem deren Eigengefährdung von den Behörden falsch eingeschätzt worden war. „Sie können sich sicher sein, dass wir die gesamten Abläufe auf den Prüfstand stellen“, sagte der Sprecher des Justizministeriums. Die Staatsanwaltschaft Stade hat als Teil ihres Todesermittlungsverfahrens auch eine Obduktion des Leichnams beantragt.Er soll zwei schwere sexuelle Übergriffe begangen habenDurch den Suizid wird es aber nicht mehr zu einem Prozess gegen den Hauptverdächtigen kommen. Das Ermittlungsverfahren wegen sechsfachen Mordes läuft aber zunächst weiter, da auch gegen die Mutter seines Kindes sowie eine der Familie nahestehende ältere Frau ermittelt wird. Die Mutter nahm an dem Hilfeplangespräch in Stade teil, in dessen Verlauf der Täter die Mitarbeiter der dortigen Einrichtung sowie des Jugendamts der Region Hannover erschoss. Die ältere Frau hat nach der Tat den Fluchtwagen gefahren. Ob es in diesem Zusammenhang zu einer Anklage und zu einem Prozess kommt, ist allerdings keineswegs sicher.Eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stade sagte auch, dass die Ermittlungen zum Vorleben des Täters durch dessen Suizid weniger wichtig geworden seien. Der Mann soll in der Türkei zwei schwere sexuelle Übergriffe begangen haben. Die deutschen Behörden erhielten davon jedoch keine Kenntnis. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stade hielt sich der Mann zudem illegal in Deutschland auf. Hilfe bei Suizidgedanken Sprechen Sie mit Menschen. Wenn Sie daran denken, sich das Leben zu nehmen, versuchen Sie, mit anderen Menschen darüber zu sprechen. Es gibt eine Vielzahl von Hilfsangeboten, bei denen Sie – auch anonym – mit anderen Menschen über Ihre Gedanken sprechen können.Das geht telefonisch, im Chat, per Mail oder persönlich. Die Telefonseelsorge Die Telefonseelsorge ist anonym, kostenlos und rund um die Uhr erreichbar. Die Telefonnummern sind 0 800 / 111 0 111 und 0 800 / 111 0 222.Der Anruf bei der Telefonseelsorge ist nicht nur kostenfrei, er taucht auch nicht auf der Telefonrechnung auf, ebenso nicht im Einzelverbindungsnachweis. Hilfe-Chats Ebenfalls von der Telefonseelsorge kommt das Angebot eines Hilfe-Chats. Den Chatraum kann man auch ohne vereinbarten Termin betreten. Sollte kein Berater frei sein, klappt es in jedem Fall mit einem gebuchten Termin. Die E-Mail-Beratung Das dritte Angebot der Telefonseelsorge ist die Möglichkeit der E-Mail-Beratung. Auf der Seite der Telefonseelsorge melden Sie sich an und können Ihre Nachrichten schreiben und Antworten der Berater lesen. So taucht der E-Mail-Verkehr nicht in Ihren normalen Postfächern auf.
Stade-Täter: Haftbedingungen vor Suizid gelockert
Wie konnte sich der Mann, der in Stade sechs Menschen erschossen hatte, das Leben nehmen? Das niedersächsische Justizministerium gibt Auskunft – und will alles auf den Prüfstand stellen.










